Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 777476
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FELIX W. Distribution GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 777476
EUID
DEB8534.HRB777476
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen
6 IN 280/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.02.2026
Aufhebung
21.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FELIX W. Distribution GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Felix Wolf, wurde vom Amtsgericht Stuttgart mit Beschluss vom 21.05.2026 mangels Masse abgewiesen. Zuvor waren mit Beschluss vom 13.02.2026 Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, die mit dem aktuellen Beschluss vom 21.05.2026 aufgehoben wurden. Das Verfahren ist damit beendet. Rechtsbehelfe können binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 280/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
FELIX W. Distribution GmbH, Heilbronner Straße 326, 70469 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Felix Wolf
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 777476
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & P…
6 IN 280/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
FELIX W. Distribution GmbH, Heilbronner Straße 326, 70469 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Felix Wolf
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 777476
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 21.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
6 IN 280/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
FELIX W. Distribution GmbH, Heilbronner Straße 326, 70469 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Felix Wolf
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 777476
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & P…
6 IN 280/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
FELIX W. Distribution GmbH, Heilbronner Straße 326, 70469 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Felix Wolf
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 777476
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Die mit Beschluss vom 13.02.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 21.05.2026
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