Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FENSTRAM Plus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRB 5956
EUID
DEM1706.HRB5956
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Limburg
Aktenzeichen
9 IN 120/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Karl Niessler
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung/ Auslagen
07.08.2026
Zustimmung Schlussverteilung
30.09.2026
Schlusstermin
05.11.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FENSTRAM Plus GmbH ist eröffnet. Das Insolvenzgericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Im Rang nach § 38 InsO sind Forderungen in Höhe von 19.189,78 € festgestellt. Verfügbar für die Verteilung stehen 22.416,25 €, abzüglich noch zu bedienender Massekosten und Masseschulden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Karl Niessler hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen; gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die Beträge nicht zu veröffentlichen. Das schriftliche Verfahren wurde angeordnet. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 05.11.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- 9 IN 120/22 -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen FENSTRAM Plus GmbH, Marktstr. 11, 35781 Weilburg, hat das Insolvenzgericht der Schlussverteilung zugestimmt. Im Rang § 38 InsO sind Forderungen in Höhe von 19.189,78 € festgestellt. Verfügbar sind derzeit 22.416,25 € abzüglich noch zu bedienender Massekosten u…
- 9 IN 120/22 -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen FENSTRAM Plus GmbH, Marktstr. 11, 35781 Weilburg, hat das Insolvenzgericht der Schlussverteilung zugestimmt. Im Rang § 38 InsO sind Forderungen in Höhe von 19.189,78 € festgestellt. Verfügbar sind derzeit 22.416,25 € abzüglich noch zu bedienender Massekosten und Masseschulden.
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Limburg unter dem Aktenzeichen 9 IN 120/22 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Limburg, 30.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 120/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FENSTRAM Plus GmbH, Marktstraße 11, 35781 Weilburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5956), vertr. d.: Zivan Stankovic, Marktstraße 9, 35781 Weilburg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Karl Niessler festgesetzt …
9 IN 120/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FENSTRAM Plus GmbH, Marktstraße 11, 35781 Weilburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5956), vertr. d.: Zivan Stankovic, Marktstraße 9, 35781 Weilburg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Karl Niessler festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Limburg eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 25.06.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 07.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 120/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FENSTRAM Plus GmbH, Marktstraße 11, 35781 Weilburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5956), vertr. d.: Zivan Stankovic, Marktstraße 9, 35781 Weilburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftl…
9 IN 120/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FENSTRAM Plus GmbH, Marktstraße 11, 35781 Weilburg (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 5956), vertr. d.: Zivan Stankovic, Marktstraße 9, 35781 Weilburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 05.11.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger auf Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO, ggf. Anträge zur Beauftragung des Insolvenzverwalters, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsbehelfsbelehrung kann in der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Limburg, 07.08.2026
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