Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fermio Labs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Hausbrucher Straße 119c, 21147 Hamburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mainz HRB 49968
EUID
DET2304V.HRB49968
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 91/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm
Adresse
Johnsallee 7, 20148 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.04.2024 , 11:23 Uhr
Eröffnung
18.06.2024 , 10:55 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.08.2024
Berichtstermin
16.09.2024
Gegenstand des Unternehmens
3D-Design & Visualisierung und Prototypenerstellung, Herstellung von 3D-Druckern, CNC-Maschinen und Zubehör für CNC- Maschinen und 3D-Drucker, Vertrieb von CNC-Maschinen, 3D-Druckern und Zubehör online und innerhalb des Ladengeschäfts sowie Handel und Vertrieb mit CNC-Maschinen, 3D-Druckern und Zubehör aller Art
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fermio Labs GmbH ist am 18.06.2024 um 10:55 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag des Schuldners war am 18.04.2024 bei Gericht eingegangen. Bereits am 24.04.2024 waren vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen der Insolvenzgläubiger endet am 16.08.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 16.09.2024. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrenspunkten einreichen. Das Verfahren wird vorerst schriftlich durchgeführt, eine Gläubigerversammlung wird nicht einberufen. Die Forderungstabelle wird ab dem 26.08.2024 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 91/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 49968 eingetragenen Fermio Labs GmbH, Hausbrucher Straße 119 c, 21147 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pierre Minnieur
Geschäftszweig…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 91/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 49968 eingetragenen Fermio Labs GmbH, Hausbrucher Straße 119 c, 21147 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pierre Minnieur
Geschäftszweig: 3D-Design & Visualisierung und Prototypenerstellung, Herstellung von 3D-Druckern, CNC-Maschinen und Zubehör für CNC-Maschinen und 3D-Drucker, Vertrieb von CNC-Maschinen u.a.
ist am 24.04.2024, um 11:23 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm, Johnsallee 7, 20148 Hamburg bestellt.
Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 91/24
Amtsgericht Hamburg, 24.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 91/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 49968 eingetragenen Fermio Labs GmbH, Hausbrucher Straße 119 c, 21147 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pierre Minnieur,
Geschäftszweig: 3D-Design & Visualisierung und Pr…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 91/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter HRB 49968 eingetragenen Fermio Labs GmbH, Hausbrucher Straße 119 c, 21147 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Pierre Minnieur,
Geschäftszweig: 3D-Design & Visualisierung und Prototypenerstellung, Herstellung von 3D-Druckern, CNC-Maschinen und Zubehör für CNC-Maschinen und 3D-Drucker, Vertrieb von CNC-Maschinen u.a.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 18.06.2024, um 10:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Nicolas F. Grimm, Johnsallee 7, 20148 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.08.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 16.09.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.08.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67b IN 91/24
Amtsgericht Hamburg, 18.06.2024
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