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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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der An- und Verkauf von Immobilien, die Vermittlung von Grundstücken, Wohnräumen und gewerblichen Immobilien, die Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen auf eigene oder fremde Rechnung, die Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie die Vermittlung von Auslandsimmobilien.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ferreri Immobilien GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen gemäß § 177 Absatz 1 Satz 2 InsO im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Darmstadt zur Einsicht niedergelegt. Die Ausschlussfrist für Widersprüche gegen die im schriftlichen Verfahren zu prüfenden Forderungen wurde durch Beschluss vom 17.04.2026 aufgrund eines offensichtlichen Schreibfehlers berichtigt. Die korrekte Frist endet nun am 15.05.2026. Nach Ablauf dieser Frist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen.
Originalbekanntmachung
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