Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FF Baustoffe Handels GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Niedervellmarer Straße 8, 34128 Kassel
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 19172
EUID
DEM1607.HRB19172
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
IN 342/24 e
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.01.2025 , 09:00 Uhr
Eröffnung
24.03.2025 , 09:10 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.05.2025
Berichtstermin
20.06.2025
Gläubigerversammlung
17.07.2025 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit gewerblichen und privaten Kunden von Baustoffen sowie mit Zubehör, Werkzeugen und Maschinen für bauliche Tätigkeiten sowie Beratung und Disposition der Waren als Dienstleistung und Abschluss aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FF Baustoffe Handels GmbH ist am 24.03.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Nowak. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 09.05.2025 anzumelden. Ein Stichtag für die Prüfung der Forderungen ist der 20.0hi6.2025. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde eine besondere Gläubigerversammlung am 17.07.2025 anberaumt, um über den Kaufvertrag zur Veräußerung des gesamten Vorratsvermögens sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung für einen Betrag von 11.000,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer zu beschließen. Am 26.08.2025 hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Am 08.01.2025 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der FF Baustoffe Handels GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Christoph Nowak LL.M. zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 24.03.2025 um 09:10 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der gleiche Verwalter…
Am 08.01.2025 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der FF Baustoffe Handels GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Christoph Nowak LL.M. zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 24.03.2025 um 09:10 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der gleiche Verwalter wurde auch als endgültiger Insolvenzverwalter bestätigt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen lief am 09.05.2025 ab. Als Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin wurde der 20.06.2025 festgelegt. Für die besondere Gläubigerversammlung, die der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen dient, ist ein Termin am 17.07.2025 um 11:00 Uhr im Amtsgericht Kassel angesetzt. In einer weiteren Bekanntmachung vom 26.08.2025 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 342/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FF Baustoffe Handels GmbH, Niedervellmarer Straße 8, 34128 Kassel (AG Kassel, HRB 19172), vertr. d.: 1. Kevin Feller, Geschäftsführer d. FF Baustoffe Handels GmbH, ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren ange…
666 IN 342/24 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FF Baustoffe Handels GmbH, Niedervellmarer Straße 8, 34128 Kassel (AG Kassel, HRB 19172), vertr. d.: 1. Kevin Feller, Geschäftsführer d. FF Baustoffe Handels GmbH, ist für die Durchführung einer besonderen Gläubigerversammlung das mündliche Verfahren angeordnet worden. Das restliche Verfahren wird weiterhin im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Es ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Donnerstag, 17.07.2025, 11:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Die Gläubigerversammlung genehmigt den vom Insolvenzverwalter geschlossen Kaufvertrag über die Veräußerung des gesamten Vorratsvermögens sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung (ohne Büroeinrichtung) für einen Betrag von € 11.000,00 zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von € 2.090,00.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Kassel, 16.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 342/24 e: In dem Insolvenzverfahren FF Baustoffe Handels GmbH, Niedervellmarer Straße 8, 34128 Kassel (AG Kassel, HRB 19172), vertr. d.: 1. Kevin Feller, Geschäftsführer d. FF Baustoffe Handels GmbH, hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der…
666 IN 342/24 e: In dem Insolvenzverfahren FF Baustoffe Handels GmbH, Niedervellmarer Straße 8, 34128 Kassel (AG Kassel, HRB 19172), vertr. d.: 1. Kevin Feller, Geschäftsführer d. FF Baustoffe Handels GmbH, hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Kassel, 26.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 342/24 e: Über das Vermögen der FF Baustoffe Handels GmbH, Niedervellmarer Straße 8, 34128 Kassel (AG Kassel, HRB 19172), vertr. d.: 1. Kevin Feller, GF d. FF Baustoffe Handels GmbH, Uhlandstr. 13, 34246 Vellmar, (Geschäftsführer), ist am 24.03.2025 um 09:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzv…
666 IN 342/24 e: Über das Vermögen der FF Baustoffe Handels GmbH, Niedervellmarer Straße 8, 34128 Kassel (AG Kassel, HRB 19172), vertr. d.: 1. Kevin Feller, GF d. FF Baustoffe Handels GmbH, Uhlandstr. 13, 34246 Vellmar, (Geschäftsführer), ist am 24.03.2025 um 09:10 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christoph Nowak LL.M., CURATOR AG, Wilhelmshöher Allee 239, 34121 Kassel, Tel.: 0561/473942800, Fax: 0561/473942809, E-Mail: kassel@curator.ag, Internet: www.curator.ag.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.05.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 20.06.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
> Anträge über:
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (09.05.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (20.06.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 25.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 342/24 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FF Baustoffe Handels GmbH, Niedervellmarer Straße 8, 34128 Kassel (AG Kassel, HRB 19172), vertr. d.: 1. Kevin Feller, (Geschäftsführer), ist am 08.01.2025 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. V…
666 IN 342/24 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FF Baustoffe Handels GmbH, Niedervellmarer Straße 8, 34128 Kassel (AG Kassel, HRB 19172), vertr. d.: 1. Kevin Feller, (Geschäftsführer), ist am 08.01.2025 um 09:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christoph Nowak LL.M., CURATOR AG, Wilhelmshöher Allee 239, 34121 Kassel, Tel.: 0561/473942800, Fax: 0561/473942809, E-Mail: kassel@curator.ag, Internet: www.curator.ag bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 08.01.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.