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Insolvenzprofil
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Das Amtsgericht Kleve hat am 18.05.2026 um 08:30 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der FF Bauunternehmung GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dr. Markus Kier bestellt worden. Die Schuldnerin ist gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über Gegenstände ihres Vermögens verfügungsberechtigt. Den Drittschuldnern ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung, sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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