Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FFF Hospitality Management GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 26599
EUID
DEG1312.HRB26599
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
35 IN 166/16
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Torben Ottmar Herbold
Adresse
Hebbelstraße 36, 14469 Potsdam
Termine & Fristen
Schlusstermin
07.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FFF Hospitality Management GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Potsdam hat einen Schlusstermin für den 7. Oktober 2026 bestimmt, um nachträglich angemeldete Forderungen zu prüfen, die Schlussrechnung des Verwalters zu erörtern und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 1.299.401,46 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 127.486,98 EUR zur Verfügung. Von dieser Masse sind vorab die Gerichtskosten, die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten zu begleichen. Der Verwalter Herr Torben Ottmar Herbold hat seine Vergütung gemäß der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) erhalten. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 155.918,51 EUR. Es wurde die Regelvergütung nebst Zuschlägen in Höhe von insgesamt 77,14 % für die Betriebsfortführung, die übertragene Sanierung, komplexe Verwertungsschwierigkeiten und die hohe Gläubigeranzahl festgesetzt. Zusätzlich wurde eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 231 Zustellungen gewährt sowie die Auslagenpauschale in Höhe von 30 % der Vergütung und die Umsatzsteuer festgesetzt. Das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 166/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FFF Hospitality Management GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26599 P), Kantstraße 53, 14612 Falkensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Feid, Straße der Einheit 127, 14612 Falkensee
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Rasel, Heidric…
35 IN 166/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FFF Hospitality Management GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26599 P), Kantstraße 53, 14612 Falkensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Feid, Straße der Einheit 127, 14612 Falkensee
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Rasel, Heidrich & Kollegen, Königstraße 23, 01907 Dresden wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 7. Oktober 2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 19. August 2026, 35 IN 166/16
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FFF Hospitality Management GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26599 P), Kantstraße 53, 14612 Falkensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Feid, Straße der Einheit 127, 14612 Falkensee
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Rasel, Heidrich & Kollege…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FFF Hospitality Management GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26599 P), Kantstraße 53, 14612 Falkensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Feid, Straße der Einheit 127, 14612 Falkensee
- Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Rasel, Heidrich & Kollegen, Königstraße 23, 01907 Dresden -
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 35 IN 166/16 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 1.299.401,46 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 127.486,98 EUR zur Verfügung. Von dieser sind vorab die Gerichtskosten, die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten zu begleichen. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
35 IN 166/16, Amtsgericht Potsdam, 19. August 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 166/16
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FFF Hospitality Management GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26599 P), Kantstraße 53, 14612 Falkensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Feid, Straße der Einheit 127, 14612 Falkensee
Verfahrensbevol…
35 IN 166/16
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
FFF Hospitality Management GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26599 P), Kantstraße 53, 14612 Falkensee, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Feid, Straße der Einheit 127, 14612 Falkensee
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Rasel, Heidrich & Kollegen, Königstraße 23, 01907 Dresden wurde die Vergütung des Verwalters Herr Torben Ottmar Herbold, Hebbelstraße 36, 14469 Potsdam festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 155.918,51 EUR. Es wurde die Regelvergütung nebst Zuschlägen in Höhe von insgesamt 77,14 % für die Betriebsfortführung, der übertragenen Sanierung, komplexe Verertungsschwierigkeiten und der hohen Gläubigeranzahl festgesetzt, §§ 2, 3 InsVV a.F. Zusätzlich zur Vergütung wurde für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 231 Zustellungen gewährt. Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt. Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
35 IN 166/16, Amtsgericht Potsdam, 19. August 2026
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