Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FFM ImV GmbH & Co. KG (vormals Otto Heil Immobilien GmbH & Co. KG) ist am 02.07.2026 um 15:05 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser bestellt. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr Vermögen verboten. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 06.08.2026 schriftlich anzumelden und Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Am 07.07.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Eine Gläubigerversammlung ist für den 17.09.2026 um 11:30 Uhr anberaumt, auf der unter anderem ein anderer Insolvenzverwalter und ein Gläubigerausschuss gewählt sowie über die Fortführung des Unternehmens entschieden werden soll.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 580/26 F-33-: In dem Insolvenzverfahren FFM ImV GmbH & Co. KG, vormals "Otto Heil Immobilien GmbH & Co. KG", Lurgiallee 16, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 54670),
vertreten durch:
1. FFM ImV Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 109418), Lurgiallee 16, 60439 Frankfurt am Main,…
810 IN 580/26 F-33-: In dem Insolvenzverfahren FFM ImV GmbH & Co. KG, vormals "Otto Heil Immobilien GmbH & Co. KG", Lurgiallee 16, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 54670),
vertreten durch:
1. FFM ImV Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 109418), Lurgiallee 16, 60439 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Franz Kollmannsperger, München, (Geschäftsführer), wurde am 02.07.2026 um 15:05 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, LIESER Rechtsanwälte, Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 50 10 25, Fax: 069/ 95 92 80 99, Internet: www.lieser-rechtsanwaelte.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 02.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 580/26 F-4-1 In dem Insolvenzverfahren FFM ImV GmbH & Co. KG, vormals "Otto Heil Immobilien GmbH & Co. KG", Lurgiallee 16, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 54670), vertr. d.: 1. FFM ImV Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 109418), Lurgiallee 16, 60439 Frankfurt am Main, (persö…
810 IN 580/26 F-4-1 In dem Insolvenzverfahren FFM ImV GmbH & Co. KG, vormals "Otto Heil Immobilien GmbH & Co. KG", Lurgiallee 16, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 54670), vertr. d.: 1. FFM ImV Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 109418), Lurgiallee 16, 60439 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Franz Kollmannsperger, Am Kapuzinerhölzl 35, 80992 München, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main , 07.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 580/26 F-4-1 - Am 02.07.2026 um 15:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren FFM ImV GmbH & Co. KG, vormals "Otto Heil Immobilien GmbH & Co. KG", Lurgiallee 16, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 54670),
vertreten durch:
1. FFM ImV Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 109418), Lurgiallee…
810 IN 580/26 F-4-1 - Am 02.07.2026 um 15:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren FFM ImV GmbH & Co. KG, vormals "Otto Heil Immobilien GmbH & Co. KG", Lurgiallee 16, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRA 54670),
vertreten durch:
1. FFM ImV Verwaltungs GmbH, (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 109418), Lurgiallee 16, 60439 Frankfurt am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Franz Kollmannsperger, München, (Geschäftsführer), eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Martin Kaltwasser, LIESER Rechtsanwälte, Hanauer Landstraße 211, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 91 50 10 25, Fax: 069/ 95 92 80 99, Internet: www.lieser-rechtsanwaelte.de
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis 06.08.2026 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Donnerstag, 17.09.2026, 11:30 Uhr, Saal 1, Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung mit folgendem Inhalt statt:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
* zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 03.07.2026
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