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Insolvenzprofil
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Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Darmstadt hat am 22.05.2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FFR Logistik GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Alexander Pilgrim bestellt worden. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO sind Verfügungen der Antragsgegnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Den Schuldnern des Schuldners wird das Zahlungsverbot auferlegt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie ein Insolvenzsonderkonto einzurichten. Die beteiligten Finanzbehörden, Banken und Kreditinstitute sind angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter alle Auskünfte zu erteilen.
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