Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FiberTec GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Langer Weg 11, 06420 Könnern OT Trebnitz
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 24614
EUID
DEW1215.HRB24614
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 129/24 (371)
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Dipl.-Kaufmann André Schirrmeister
Adresse
Kleine Marktstraße 4, 06108 Halle (Saale)
Telefon
0345/ 2308811
E-Mail
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
12.11.2024
Berichtstermin
12.12.2024
Prüfungstermin
12.12.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die technische Instandhaltung und Erweiterung von ITK Infrastrukturen, einschließlich der Bau mit den Gewerk Kabelzugleistungen; ferner die Beratung und Bauüberwachung bei der Strukturierung und Konzeption von ITK Infrastrukturen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Magdeburg hat am 21.10.2024 um 09:35 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FiberTec GmbH eröffnet. Zum Insolvenzverwalter ist Dipl.-Kaufmann André Schirrmeister bestellt worden. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 12.11.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 12.12.2024. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen Forderungen sowie Anträge über die Person des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und weitere Verfahrensanliegen schriftlich bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der FiberTec GmbH, OT Trebnitz, Langer Weg 11, 06420 Könnern, Technische Instandhaltung und Erweiterung von ITK Infrastrukturen, einschließlich Bau mit dem Gewerk Kabelzugleistungen; Beratung und Bauüberwachung bei der Strukturierung und Konzeption von ITK Infrastrukturen (AG St…
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der FiberTec GmbH, OT Trebnitz, Langer Weg 11, 06420 Könnern, Technische Instandhaltung und Erweiterung von ITK Infrastrukturen, einschließlich Bau mit dem Gewerk Kabelzugleistungen; Beratung und Bauüberwachung bei der Strukturierung und Konzeption von ITK Infrastrukturen (AG Stendal, HRB 24614), vertr. d.: Sven Liebchen, Langer Weg 11, 06420 Könnern, (Geschäftsführer), ist am 21.10.2024 um 09:35 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl.-Kaufmann André Schirrmeister, Kleine Marktstraße 4, 06108 Halle (Saale), Tel.: 0345/ 2308811, Fax: 0345/ 2308888, E-Mail: kontakt@insolvenzverwalter-schirrmeister.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.11.2024 anzumelden; dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 12.12.2024. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (12.11.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (12.12.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
- 23.10.2024 - (340 IN 129/24 (371))
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