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Verfahrensfortschritt
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Insolvenzeröffnung
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Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat am 09.08.2026 in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fides Capital GmbH beschlossen, den Antrag auf Eröffnung mangels Masse abzuweisen. Die antragstellende Gläubigerin BARMER hatte die Eröffnung beantragt. Das Gericht stellte fest, dass zwar ein Eröffnungsgrund vorliegt, das schuldnerische Vermögen jedoch voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken. Dies stützt sich auf ein Gutachten des Sachverständigen André Binder vom 02.07.2026. Den Verfahrensbeteiligten wurde eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses eingeräumt, die Bereitschaft zur Zahlung eines Vorschusses in Höhe von 4.016,08 € anzuzeigen. Wird dieser Vorschuss nicht geleistet, wird der Antrag gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen. Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
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