Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 90402
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FIMO Treuhand GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
c/o Herrn Felix Matous, Lindenstraße 5, 41747 Viersen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 90402
EUID
DER1101.HRB90402
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 80/22
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Prüfungstermin
09.09.2024
Prüfungstermin
15.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Dienstleistungen aller Art, insbesondere Leistungen rund um die Immobilie, wie Ausbau, Modernisierung, Begleitung bei Übergabe und Betrieb und Begleitung beim An- und Verkauf von Immobilien.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FIMO Treuhand GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf anhängig. Im August 2025 wurde die Prüfung nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 15.09.2025 festgelegt wurde. Im Februar 2026 hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt, falls ein entsprechender Massezufluss erfolgt. Es wurde festgestellt, dass die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 532.263,39 EUR betragen und keine Quote gezahlt werden kann. Im Mai 2026 wurden die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Da die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken, ist das Verfahren mangels kostendeckender Masse gemäß § 207 InsO eingestellt worden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FIMO Treuhand GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 502 IN 80/22 anhängig. Das Gericht hat die Prüfung nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei Prüfungsstichtage am 09.09.2024 und am 15.09.2025 festgelegt wurden. Im we…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FIMO Treuhand GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 502 IN 80/22 anhängig. Das Gericht hat die Prüfung nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeter Forderungen angeordnet, wobei Prüfungsstichtage am 09.09.2024 und am 15.09.2025 festgelegt wurden. Im weiteren Verlauf hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt, sofern ein kostendeckender Massezufluss erfolgt. Nach Mitteilung des Insolvenzverwalters betrugen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 532.263,39 EUR; eine Quote konnte nicht gezahlt werden. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Schließlich ist das Verfahren mangels kostendeckender Masse gemäß § 207 InsO eingestellt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 80/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90402 eingetragenen FIMO Treuhand GmbH, c/o Felix Matous, Lindenstr. 5, 41747 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Matous,
wird die A…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 80/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90402 eingetragenen FIMO Treuhand GmbH, c/o Felix Matous, Lindenstr. 5, 41747 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Matous,
wird die Anhörung der Insolvenzgläubiger, der Massegläubiger, der Schuldnerin/des Schuldners und des Insolvenzverwalters zur Einstellung des Verfahrens mangels Masse gemäß § 207 InsO bzw. zur Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 207 Absatz 2, 5 Absatz 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 13.04.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Einstellung mangels Masse
Nach Mitteilung des Insolvenzverwalters reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO).
Die Einstellung des Verfahrens wurde angeregt.
Falls ein kostendeckender Massezufluss erfolgt, wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Beteiligten erhalten weiter Gelegenheit, bis zum 13.04.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
Schlussbericht und Vergütungsantrag des Verwalters
Schlussverzeichnis
Verzeichnis der Massegläubiger
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
Schlussbericht, Vergütungsantrag des Verwalters, Schlussverzeichnis sowie eine Aufstellung der Massegläubiger sind nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
502 IN 80/22
Amtsgericht Düsseldorf, 23.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 80/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90402 eingetragenen FIMO Treuhand GmbH, c/o Felix Matous, Lindenstr. 5, 41747 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Matous,
hat das Ge…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 80/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90402 eingetragenen FIMO Treuhand GmbH, c/o Felix Matous, Lindenstr. 5, 41747 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Matous,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt, falls entsprechender Massezufluss erfolgt.
Nach der Anzeige des Verwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 532.263,39 EUR. Es wird keine Quote gezahlt werden können.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
502 IN 80/22
Amtsgericht Düsseldorf, 23.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 80/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90402 eingetragenen FIMO Treuhand GmbH, c/o Felix Matous, Lindenstr. 5, 41747 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Matous,
sind die V…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 80/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90402 eingetragenen FIMO Treuhand GmbH, c/o Felix Matous, Lindenstr. 5, 41747 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Matous,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 eingesehen werden.
502 IN 80/22
Amtsgericht Düsseldorf, 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 80/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90402 eingetragenen FIMO Treuhand GmbH, c/o Felix Matous, Lindenstr. 5, 41747 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Matous,
wird mangels …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 80/22
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90402 eingetragenen FIMO Treuhand GmbH, c/o Felix Matous, Lindenstr. 5, 41747 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Matous,
wird mangels kostendeckender Masse eingestellt (§ 207 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 eingesehen werden.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 eingesehen werden.
502 IN 80/22
Amtsgericht Düsseldorf, 07.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 80/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90402 eingetragenen FIMO Treuhand GmbH, c/o Felix Matous, Lindenstr. 5, 41747 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Matous,
wird die P…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 80/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90402 eingetragenen FIMO Treuhand GmbH, c/o Felix Matous, Lindenstr. 5, 41747 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Matous,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Es wird höflich noch um Übersendung der elektronischen Tabellendaten gebeten
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 15.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
502 IN 80/22
Amtsgericht Düsseldorf, 18.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 80/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90402 eingetragenen FIMO Treuhand GmbH, c/o Felix Matous, Lindenstr. 5, 41747 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Matous,
wird die P…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 80/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 90402 eingetragenen FIMO Treuhand GmbH, c/o Felix Matous, Lindenstr. 5, 41747 Viersen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Felix Matous,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 09.09.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
502 IN 80/22
Amtsgericht Düsseldorf, 12.08.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.