Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 80402
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Finest Guards Sicherheitsdienst Düsseldorf GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Huschberger Straße 10, 40212 Düsseldorf
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 80402
EUID
DER1101.HRB80402
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 172/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Bückmann
Adresse
Königsallee 86, 40212 Düsseldorf
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.01.2024 , 13:55 Uhr
Eröffnung
01.04.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
22.04.2024
Berichtstermin
29.04.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
15.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen, Kurier- und Botendienste, Aus- und Weiterbildung von Service- & Fachkräfte für Schutz und Sicherheit, Detektei, Unternehmensberatung, Servicedienstleistungen im Groß- und Einzelhandel sowie Kassenführung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Finest Guards Sicherheitsdienst Düsseldorf GmbH ist zunächst am 29.01.2024 die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Thomas Bückmann angeordnet worden, verbunden mit einem allgemeinen Verfügungsverbot für die Schuldnerin. Das Insolvenzverfahren ist am 01.04.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Thomas Bückmann bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 22.0erm April 2024 anzumelden. Ein Berichtstermin zur Gläubigerversammlung findet am 29.04.2024 statt. Für nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen ist ein schriftliches Prüfungsverfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag für diese Forderungen ist der 15. Oktober 2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 172/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 80402 eingetragenen Finest Guards Sicherheitsdienst Düsseldorf GmbH, Huschbergerstraße 10, 40211 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführ…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 172/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 80402 eingetragenen Finest Guards Sicherheitsdienst Düsseldorf GmbH, Huschbergerstraße 10, 40211 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Harald Wolfgang Michael Herrmann
ist am 29.01.2024, um 13:55 Uhr, in Erweiterung des Beschlusses vom 27.12.2023 angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Bückmann, Königsallee 86, 40212 Düsseldorf bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
502 IN 172/23
Amtsgericht Düsseldorf, 29.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 172/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 80402 eingetragenen Finest Guards Sicherheitsdienst Düsseldorf GmbH, Huschbergerstraße 10, 40211 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Harald Wolfgang Micha…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 172/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 80402 eingetragenen Finest Guards Sicherheitsdienst Düsseldorf GmbH, Huschbergerstraße 10, 40211 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Harald Wolfgang Michael Herrmann, Sindlinger Straße 17 , 60326 Frankfurt am Main
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thomas Bückmann, Königsallee 86, 40212 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 22.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) ist am
Montag, 29.04.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.218.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Hinsichtlich der Forderungsprüfung wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der 13.05.2024.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 29.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
502 IN 172/23
Düsseldorf, 01.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 172/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 80402 eingetragenen Finest Guards Sicherheitsdienst Düsseldorf GmbH, Huschbergerstraße 10, 40211 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn P…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 172/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 80402 eingetragenen Finest Guards Sicherheitsdienst Düsseldorf GmbH, Huschbergerstraße 10, 40211 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Harald Wolfgang Michael Herrmann,
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15. Oktober 2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
502 IN 172/23
Amtsgericht Düsseldorf, 10.09.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.