Einstellung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 718291
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Insolvenzprofil
Finger UG (haftungsbeschränkt, Bestattungshaus Finger UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Kirchstraße 29, 77694 Kehl
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 718291
EUID
DEB8536.HRB718291
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
10 IN 349/20
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg
Adresse
Okenstraße 59, 77652 Offenburg
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
24.02.2025
Widerspruchsfrist
14.05.2025
Forderungsanmeldefrist
29.07.2025
Forderungsanmeldefrist
21.08.2025
Widerspruchsfrist
08.10.2025
Widerspruchsfrist
08.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb eines Bestattungsunternehmens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bestattungshaus Finger UG (haftungsbeschränkt) ist die bisherige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sarah Schmelzer am 13.02.2024 aus ihrem Amt entlassen worden, da sie aufgrund einer beruflichen Veränderung nicht mehr zur Ausübung des Amtes in der Lage ist. Zur neuen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg bestellt worden. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden verschiedene Fristen zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen sowie Widerspruchsfristen für Gläubiger festgelegt. Am 14.07.2025 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 349/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bestattungshaus Finger UG (haftungsbeschränkt), Kirchstraße 29, 77694 Kehl, vertreten durch den Geschäftsführer Patrik Blank
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 718291
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. Die bisherige Insolv…
10 IN 349/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bestattungshaus Finger UG (haftungsbeschränkt), Kirchstraße 29, 77694 Kehl, vertreten durch den Geschäftsführer Patrik Blank
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 718291
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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1. Die bisherige Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Sarah Schmelzer, Okenstraße 59,
77652 Offenburg wird gemäß § 59 InsO auf ihren eigenen Antrag hin aus ihrem Amt entlas-
sen, da sie aufgrund einer beruflichen Veränderung nicht mehr in der Lage ist, das Amt der
Insolvenzverwalterin auszuüben.
2. Zur neuen Insolvenzverwalterin wird ernannt:
Rechtsanwältin Dr. Gesa Pantaleon gen. Stemberg, Okenstraße 59, 77652 Offenburg.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Offenburg
Hindenburgstraße 5
77654 Offenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 13.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 349/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bestattungshaus Finger UG (haftungsbeschränkt), Kirchstraße 29, 77694 Kehl, vertreten durch den Geschäftsführer Patrik Blank
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 718291
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 10.06.2024 nachtr…
10 IN 349/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bestattungshaus Finger UG (haftungsbeschränkt), Kirchstraße 29, 77694 Kehl, vertreten durch den Geschäftsführer Patrik Blank
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 718291
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 10.06.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 33-37 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 17.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 349/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bestattungshaus Finger UG (haftungsbeschränkt), Kirchstraße 29, 77694 Kehl, vertreten durch den Geschäftsführer Patrik Blank
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 718291
- Schuldnerin -
hat die Insolvenzverwalterin mit Schreib…
10 IN 349/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bestattungshaus Finger UG (haftungsbeschränkt), Kirchstraße 29, 77694 Kehl, vertreten durch den Geschäftsführer Patrik Blank
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 718291
- Schuldnerin -
hat die Insolvenzverwalterin mit Schreiben vom 10.07.2025, eingegangen am 14.07.2025, angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 17.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 349/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bestattungshaus Finger UG (haftungsbeschränkt), Kirchstraße 29, 77694 Kehl, vertreten durch den Geschäftsführer Patrik Blank
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 718291
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 29.07.2025 nach…
10 IN 349/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bestattungshaus Finger UG (haftungsbeschränkt), Kirchstraße 29, 77694 Kehl, vertreten durch den Geschäftsführer Patrik Blank
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 718291
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 29.07.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 44 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.10.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 13.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 349/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bestattungshaus Finger UG (haftungsbeschränkt), Kirchstraße 29, 77694 Kehl, vertreten durch den Geschäftsführer Patrik Blank
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 718291
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 21.08.2025 na…
10 IN 349/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bestattungshaus Finger UG (haftungsbeschränkt), Kirchstraße 29, 77694 Kehl, vertreten durch den Geschäftsführer Patrik Blank
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 718291
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 21.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 45 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.10.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 03.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 349/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bestattungshaus Finger UG (haftungsbeschränkt), Kirchstraße 29, 77694 Kehl, vertreten durch den Geschäftsführer Patrik Blank
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 718291
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 24.02.2025 nachtr…
10 IN 349/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Bestattungshaus Finger UG (haftungsbeschränkt), Kirchstraße 29, 77694 Kehl, vertreten durch den Geschäftsführer Patrik Blank
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 718291
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 24.02.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 41-43 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.05.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 26.03.2025
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