Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Stippig Logistik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Heinrich-Hertz-Straße 16 A, 77656 Offenburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRB 720936
EUID
DEB8536.HRB720936
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
40 IN 270/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Michael Schneider
Adresse
Humboldtstrasse 2, 79098 Freiburg
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
05.02.2024
Bekanntmachung
19.02.2024
Widerspruchsfrist
25.03.2024
Forderungsanmeldefrist
29.07.2024
Bekanntmachung
15.08.2024
Widerspruchsfrist
26.09.2024
Forderungsanmeldefrist
24.01.2025
Bekanntmachung
17.02.2025
Widerspruchsfrist
31.03.2025
Forderungsanmeldefrist
18.08.2025
Bekanntmachung
01.09.2025
Widerspruchsfrist
13.10.2025
Vergütungsfestsetzung Antrag
22.12.2025
Bekanntmachung
24.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Sämtliche Tätigkeiten im Bereich der Logistik, insbesondere das Transportieren, Lagern und Umschlagen von Transportgütern aller Art, Personenbeförderung sowie Vermietung von Kraftfahrzeugen und alle mit diesen Geschäftsfeldern zusammenhängende Dienstleitungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stippig Logistik GmbH, ansässig in Offenburg (Registergericht Amtsgericht Freiburg, HRB 720936), sind verschiedene Termine zur Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO sowie Fristen für Widersprüche bekannt gegeben worden. In der Bekanntmachung vom 17.02.2025 ist die Prüfung von Forderungen (Tabellenblatt 51-53) bis zum 24.01.2025 erfolgt, wobei die Widerspruchsfrist am 31.03.2025 endet. Eine weitere Bekanntmachung vom 01.09.202fmt bezieht sich auf die Prüfung von Forderungen (Tabellenblatt 54-59) bis zum 18.08.2025, mit einer Widerspruchsfrist bis zum 13.10.2025. Eine frühere Bekanntmachung vom 19.02.2024 regelte die Prüfung von Forderungen (Tabellenblatt 39-43) bis zum 05.02.2024 mit einer Widerspruchsfrist bis zum 25.03.2024.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stippig Logistik GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Freiburg, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Offenburg ist. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Hans-Michael Stippig vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Phasen der Prüfu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stippig Logistik GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Freiburg, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Offenburg ist. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Hans-Michael Stippig vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Phasen der Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Fristen zur Anmeldung dieser Forderungen sowie die entsprechenden Widerspruchsfristen sind jeweils abgelaufen. Die letzten bekannten Termine betreffen die Prüfung von Forderungen, die bis zum 18.08.2025 angemeldet wurden, wobei die Widerspruchsfrist bis zum 13.10.2025 lief. Es wurden keine Insolvenzverwalter oder Sachwalter bestellt, sondern der Geschäftsführer vertritt den Schuldner weiterhin. Keine weiteren besonderen Ereignisse wie eine Restschuldbefreiung oder Aufhebung sind bekannt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stippig Logistik GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Freiburg, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Offenburg ist. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Hans-Michael Stippig vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Phasen der Prüfu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Stippig Logistik GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Freiburg, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Offenburg ist. Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Hans-Michael Stippig vertreten. Im Verfahrensverlauf wurden mehrere Phasen der Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die Fristen zur Anmeldung und zum Widerspruch variierten in den einzelnen Bekanntmachungen, wobei die Widerspruchsfristen jeweils bis zu einem bestimmten Datum liefen. In einer späteren Bekanntmachung vom Juli 2026 wurde die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Schneider festgesetzt. Dabei wurde ein Vermögenswert in Höhe von 616.236,37 EUR zugrunde gelegt. Die Regelvergütung sowie die Umsatzsteuer wurden gemäß der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) berechnet. Rechtsbehelfe gegen die Festsetzung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
40 IN 270/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stippig Logistik GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 16 A, 77656 Offenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Michael Stippig
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 720936
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 05.02.2204 nachtr…
40 IN 270/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stippig Logistik GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 16 A, 77656 Offenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Michael Stippig
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 720936
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 05.02.2204 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 39-43 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 19.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
40 IN 270/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stippig Logistik GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 16 A, 77656 Offenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Michael Stippig
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 720936
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 18.08.2025 nachtr…
40 IN 270/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stippig Logistik GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 16 A, 77656 Offenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Michael Stippig
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 720936
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 18.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 54-59 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 13.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
40 IN 270/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stippig Logistik GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 16 A, 77656 Offenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Michael Stippig
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 720936
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 24.01.2025 nachtr…
40 IN 270/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stippig Logistik GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 16 A, 77656 Offenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Michael Stippig
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 720936
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 24.01.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 51 - 53 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.03.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 17.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
40 IN 270/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stippig Logistik GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 16 A, 77656 Offenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Michael Stippig
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 720936
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 29.07.2024 nachtr…
40 IN 270/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stippig Logistik GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 16 A, 77656 Offenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Michael Stippig
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 720936
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 29.07.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 44-50 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 15.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
40 IN 270/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stippig Logistik GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 16 A, 77656 Offenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Michael Stippig
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 720936
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattende…
40 IN 270/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Stippig Logistik GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 16 A, 77656 Offenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Michael Stippig
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Registergericht Register-Nr.: HRB 720936
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Michael Schneider, Humboldtstrasse 2, 79098 Freiburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 22.12.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 616.236,37 EUR auszugehen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 32 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 22.12.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 31,85 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Offenburg
Hindenburgstraße 5
77654 Offenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Offenburg
Hindenburgstraße 5
77654 Offenburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Offenburg - Insolvenzgericht - 24.07.2026
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