Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FinoVino St. Pauli GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Neuer Kamp 31, 20359 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 127421
EUID
DEK1101.HRB127421
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 163/19
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungsstichtag
18.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit sowie An- und Verkauf von Weinen und Kaffeespezialitäten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der FinoVino St. Pauli GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen vorgesehen; der entsprechende Prüfungsstichtag ist der 18.11.2025. Die Regelvergütung sowie die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sind bereits festgesetzt worden. Das Verfahren befindet sich nun in der Phase der Schlussverteilung, wobei zur Verteilung ein Betrag von 32.713,28 EUR zur Verfügung steht, während die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen einen Betrag von 29.038,70 EUR ausmachen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 163/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 127421 eingetragenen FinoVino St. Pauli GmbH, Neuer Kamp 31, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jozep Zivko und Frau Stefanie Stüting,
s…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 163/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 127421 eingetragenen FinoVino St. Pauli GmbH, Neuer Kamp 31, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jozep Zivko und Frau Stefanie Stüting,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.11.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldeunterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 425 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 163/19
Amtsgericht Hamburg, 06.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 163/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 127421 eingetragenen FinoVino St. Pauli GmbH, Neuer Kamp 31, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jozep Zivko und Frau Stefanie Stüting,
s…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 163/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 127421 eingetragenen FinoVino St. Pauli GmbH, Neuer Kamp 31, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jozep Zivko und Frau Stefanie Stüting,
sind die Regelvergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, Zimmer Nr. B 425 eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67b IN 163/19
Amtsgericht Hamburg, 27.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 163/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 127421 eingetragenen FinoVino St. Pauli GmbH, Neuer Kamp 31, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jozep Zivko und Frau Stefanie Stüting,
s…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 163/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 127421 eingetragenen FinoVino St. Pauli GmbH, Neuer Kamp 31, 20359 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jozep Zivko und Frau Stefanie Stüting,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 29.038,70 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 32.713,28 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67b IN 163/19
Amtsgericht Hamburg, 12.12.2025
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