Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
alle Geschäftstätigkeiten, die zum Aufbau eines technologiebasierten Unternehmens erforderlich sind, inklusive der Entwicklung und dem Einkauf von Software, sowie das Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere auch die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften in Europa und anderem in Europa belegenen Vermögen. Explizit ausgenommen sind alle Geschäftsaktivitäten, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FintechX GmbH ist am 25.01.2024 um 11:47 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Constance Rothamel bestellt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 15.04.2024 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Einwendungen und Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie Anträge auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, eines Gläubigerausschusses oder über besonders bedeutsame Rechtshandlungen waren bis zum 29.04.2024 bei dem Insolvenzgericht vorzubringen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gelten zustimmungen als erteilt und angemeldete Forderungen als festgestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der bis zum 01.06.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Gegen die Höhe, den Grund oder den Rang dieser Forderungen kann bis zum 15.06.2026 Widerspruch erhoben werden. Wird kein Widerspruch erhoben, gelten die Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung
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