Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Firma SES GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 19839
EUID
DEG1207.HRB19839
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt (Oder)
Aktenzeichen
3 IN 200/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Axel Marggraff
Kanzlei
Eisenbeis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Adresse
Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
07.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SES GmbH ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Frankfurt (Oder). Der Schuldner wird durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Geppert vertreten. Gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet worden. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts aus. Beteiligte können schriftlich Widerspruch gegen eine zu prüfende Forderung einlegen, wobei anzugeben ist, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Die Frist für den Eingang des Widerspruchs bei Gericht endet am 07.05.2026. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma SES GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 19839 FF), Im Technologiepark 1, 15236 Frankfurt (Oder), eingetragener Sitz: Frankfurt (Oder), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Geppert, Schalmeienweg 7, 15234 Frankfurt (Oder)
- Verfahrensb…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma SES GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 19839 FF), Im Technologiepark 1, 15236 Frankfurt (Oder), eingetragener Sitz: Frankfurt (Oder), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Geppert, Schalmeienweg 7, 15234 Frankfurt (Oder)
- Verfahrensbevollmächtigter: Eisenbeis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Rechtsanwalt Axel Marggraff, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken - wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 07.05.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 200/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma SES GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 19839 FF), Im Technologiepark 1, 15236 Frankfurt (Oder), eingetragener Sitz: Frankfurt (Oder), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Geppert, Schalmeienweg 7, 15234 Frankfurt (Oder)
- Verfahrensb…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Firma SES GmbH (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 19839 FF), Im Technologiepark 1, 15236 Frankfurt (Oder), eingetragener Sitz: Frankfurt (Oder), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Geppert, Schalmeienweg 7, 15234 Frankfurt (Oder)
- Verfahrensbevollmächtigter: Eisenbeis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Rechtsanwalt Axel Marggraff, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken - wird Termin zur:
-Prüfung eventuell nachträglich angemeldeter Forderungen
-Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters / der Verwalterin
im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 01.09.2026 bei Gericht eingehen. Die Schlussrechnung liegt nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus.
3 IN 200/24
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
3 IN 200/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma SES GmbH, Im Technologiepark 1, 15236 Frankfurt (Oder) ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalter…
3 IN 200/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma SES GmbH, Im Technologiepark 1, 15236 Frankfurt (Oder) ist die Vergütung des Verwalters festgesetzt worden.
Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenden Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden auf Grund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 132.886,75€ nebst der gesetzlichen Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde, wenn der Beschwerdewert 300,00 € übersteigt, im Übrigen die befristete Erinnerung gegeben. Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung ist durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde / Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die sofortige Beschwerde / befristete Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, eingelegt werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Frankfurt (Oder), 21. Juli 2026
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