Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
First COMPOSITES GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Industriestraße 4, 56589 Niederbreitbach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 14450
EUID
DET2214V.HRB14450
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuwied - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
21 IN 2/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Dirk Krämer
Adresse
Industriestraße 4, 56589 Niederbreitbach
Termine & Fristen
Bekanntmachung der Vergütungsfestsetzung
01.02.2024
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Faserverbundwerkstoffen. Die Gesellschaft kann sich an anderen gleichartigen Unternehmen beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der First COMPOSITES GmbH ist der vorläufige Insolvenzverwalter bestellt. Das Amtsgericht Neuwied hat die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters für seine Tätigkeit im Eröffnungsverfahren festgesetzt. Die Berechnungsgrundlage für die Vergütung beträgt 187.412,58 Euro. Es werden Erhöhungstatbestände geltend gemacht, sodass Zuschläge festzusetzen waren. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Die Bekanntmachung erfolgt auszugsweise nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuwied eingesehen werden. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde oder befristete Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 2/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der First COMPOSITES GmbH, Industriestraße 4, 56589 Niederbreitbach (AG Montabaur, HRB 14450), vertr. d.: Dirk Krämer, Industriestraße 4, 56589 Niederbreitbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. …
21 IN 2/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der First COMPOSITES GmbH, Industriestraße 4, 56589 Niederbreitbach (AG Montabaur, HRB 14450), vertr. d.: Dirk Krämer, Industriestraße 4, 56589 Niederbreitbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Neuwied eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
Vergütung gemäß §§ 1,2,3,11 InsVV XXX
sowie die Auslagen gem. § 8 Abs. 3 InsVV auf XXX
zzgl. 19 % MwSt = XXX
Gesamtbetrag XXX
G r ü n d e:
Der vorläufige Insolvenzverwalter beantragte die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für seine Tätigkeit im Eröffnungsverfahren.
Die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters wird gesondert vergütet. Er erhält in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Berechnungsgrundlage beträgt 187.412,58 Euro.
Ausgehend von der Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung.
Es werden Erhöhungstatbestände geltend gemacht, sodass gemäß § 3 InsVV Zuschläge festzusetzen waren. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die erstatteten Tätigkeitsberichte sowie den Vergütungsantrag.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Neuwied, 01.02.2024
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