Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
First Fleet Patrick Beteiligungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 209408
EUID
DEP3210.HRB209408
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Aufhebung
24.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der First Fleet Patrick Beteiligungs GmbH in Delmenhorst ist am 24.08.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Das Amtsgericht Delmenhorst hat den entsprechenden Beschluss verkündet. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 11/15: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der First Fleet Patrick Beteiligungs GmbH, Wildeshauser Str. 27, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 209408), vertr. d.: 1. Stefan Jüngerhans, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (Gesellschafter), 2. Herm Jüngerhans, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst…
12 IN 11/15: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der First Fleet Patrick Beteiligungs GmbH, Wildeshauser Str. 27, 27753 Delmenhorst (AG Oldenburg, HRB 209408), vertr. d.: 1. Stefan Jüngerhans, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (Gesellschafter), 2. Herm Jüngerhans, Wildeshauser Straße 27, 27753 Delmenhorst, (Gesellschafter), ist am 24.08.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Delmenhorst - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst, Postanschrift: Cramerstr. 183, 27749 Delmenhorst; Postfach 11 44, 27747 Delmenhorst ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Delmenhorst, 24.08.2026
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