Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FirunX GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 35276
EUID
DEU1308.HRB35276
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
401 IN 381/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich
Adresse
Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig
Telefon
0341 31980100
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
15.05.2024 , 15:15 Uhr
Forderungsanmeldefrist
28.06.2024
Widerspruchsfrist
29.07.2024
Masseunzulänglichkeit
10.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Vertrieb von nachhaltigen Reinigungsmaterialien, Reinigungssystemen und -maschinen, die Herstellung und Vermarktung von Fernseh-, Video-, Multimedia- und Filmproduktionen, deren technische Verbreitung in jedweder Form, insbesondere der Betrieb von Kabelanlagen, damit zusammenhängende Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der journalistischen, medienpädagogischen und multimedialen Aus- und Weiterbildung sowie die Rechteverwertung; das Halten und Verwalten von Beteiligungen, insbesondere im Bereich der privaten Fernseh- und Rundfunksender, aber auch an anderen Fernseh-, Video-, Multimedia- und Filmproduktionsgesellschaften sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte; die Führung einer Kantine und die allgemeine Schank- und Speisewirtschaft sowie der Verkauf von Konfektionsartikeln.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FirunX GmbH ist am 15.05.2024 um 15:15 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 28.06.2024. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 29.07.2024 beim Amtsgericht Leipzig einzureichen. Der Berichtstermin ist entfallen. Später hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 10.09.2025 die Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt, da das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht. Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter sind unzulässig. Massegläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche schriftlich beim Insolvenzverwalter geltend zu machen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 381/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FirunX GmbH, Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 35276
vertreten durch den Geschäftsführer Rafael Luis Matos
Geschäftszweig: Vertrieb von nachhaltigen Reinigungsmaterialien, Re…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 381/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FirunX GmbH, Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 35276
vertreten durch den Geschäftsführer Rafael Luis Matos
Geschäftszweig: Vertrieb von nachhaltigen Reinigungsmaterialien, Reinigungssystemen und -maschinen
- wurde am 15.05.2024 um 15:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich, Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@stapper.in, Telefon geschäftlich: 0341 31980100, Telefax: 0341 31980110
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 28.06.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 29.07.2024 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 381/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FirunX GmbH, Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 35276
vertreten durch den Geschäftsführer Rafael Luis Matos
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 10.09.2025 die Masseunz…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 381/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FirunX GmbH, Friedrich-List-Platz 1, 04103 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 35276
vertreten durch den Geschäftsführer Rafael Luis Matos
- hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 10.09.2025 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Es hat sich ergeben, dass das schuldnerische Vermögen zur vollständigen Befriedigung aller Massegläubiger nicht ausreicht.
Massekosten und Masseschulden werden nach der Rangordnung des § 209 InsO befriedigt werden.
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Massegläubiger gegen den Insolvenzverwalter aus bereits erwirkten Titeln sind gemäß § 210 InsO unzulässig.
Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Jörg Schädlich, Karl-Heine-Straße 16, 04229 Leipzig, Email geschäftlich: leipzig@stapper.in, Telefon geschäftlich: 0341 31980100, Telefax: 0341 31980110
schriftlich geltend zu machen.
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