Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
die Schaffung von Arbeits- und Qualifizierungsgelegenheiten für erwerbsfähige Hilfebedürftige und Arbeitssuchende mit der Zielstellung, sie bei der Aufnahme und Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit zu unterstützen, Berechtigte und deren Familienangehörige im Rahmen der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaktes für Kinder und Jugendliche zu betreuen und zu unterstützen sowie selbst oder durch die Einbindung Dritter Angebote und Leistungen zu unterbreiten. Weiterhin können Beschäftigungs- und Unterstützungsmaßnahmen für Leistungsempfänger nach dem SGB XII geschaffen werden. Darüber hinaus können Arbeitsgelegenheiten für Ausländer geschaffen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Betreuung, Qualifizierung und Vermittlung von Ausländern erbracht werden. Das Unternehmen ist hinsichtlich der Erreichung des Zwecks und des Gegenstandes der Gesellschaft Träger von Projekten und Maßnahmen, die im Rahmen von Arbeitsförderungs- und Sozialgesetzgebung, der Förderprogramme des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Anhalt-Bitterfeld sowie durch sonstige weitere Institutionen unterstützt werden. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens unter Berücksichtigung der Vorschriften des Gesellschaftsvertrages dienen. Dies gilt insbesondere für - die Durchführung der Schulsozialarbeit. Die Gesellschaft verfolgt unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet, jedoch können Bereiche innerhalb der Gesellschaft u.a. eigenwirtschaftlich arbeiten, wenn erwirtschaftete Erlöse im Einklang mit dem Gesellschaftszweck verwendet werden.
In dem Insolvenzverfahren der B & A Strukturförderungsgesellschaft Zerbst mbH ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dessau-Roßlau vom 21.05.2024 die Vergütung und die Auslagen der vorläufigen Verwalterin festgesetzt worden. Der Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters auf Festsetzung wurde vollumfänglich stattgegeben, da er den gesetzlichen Regelungen entsprach. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde eingelegt werden.
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