Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 34154
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fischer Immobilien Service GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Jöllenbecker Straße 42-44, 33613 Bielefeld
Handelsregister
Amtsgericht Bielefeld HRB 34154
Stammkapital
50.000,00 DEM (≈ 25.564,59 EUR)
EUID
DER2101.HRB34154
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 404/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
11.06.2026 , 11:04 Uhr
Eröffnung
10.09.2026 , 14:20 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.11.2026
Berichtstermin
08.12.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
08.12.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
An - und Verkauf von Immobilien, die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der der Glegenheit zum Abschluss von Grundstücksgeschäften und Geschäften über grundstücksgleiche Rechte sowie von Mietverträgen über Wohn- und Geschäftsräume. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen des gleichen Geschäftszweiges beteiligen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Immobilien
Subbranche
Immobilienmakler
Geschäftstätigkeit
Vermittlung von Grundstücksgeschäften und Mietverträgen sowie An- und Verkauf von Immobilien
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzveröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 34154 eingetragenen Fischer Immobilien Service GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Hans-Christian Brandis als Testamentsvollstrecker über den Nachlass der verstorbenen Alleingesellschafterin Uta Christiane Fischer, ist am 11.06.2026 um 11:04 Uhr die Anordnung vorläufiger Maßnahmen erfolgt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Geese mit Sitz in Bielefeld bestellt. Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fischer Immobilien Service GmbH ist am 10.09.2026 um 14:20 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 26.05.2026. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 11.06.2026 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Axel Geese zum vorläufige…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fischer Immobilien Service GmbH ist am 10.09.2026 um 14:20 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 26.05.2026. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 11.06.2026 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Axel Geese zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Im Eröffnungsverfahren ist derselbe Rechtsanwalt Axel Geese als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Schuldnerin unterliegt einem allgemeinen Verfügungsverbot. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.11.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 08.12.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Bielefeld angesetzt. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 24.11.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 404/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 34154 eingetragenen Fischer Immobilien Service GmbH, Jöllenbecker Str. 42-44, 33613 Bielefeld, vertreten durch Rechtsanwalt Hans-Christian Brandis als Testa…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 404/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 34154 eingetragenen Fischer Immobilien Service GmbH, Jöllenbecker Str. 42-44, 33613 Bielefeld, vertreten durch Rechtsanwalt Hans-Christian Brandis als Testamentsvollstrecker über den Nachlass der am 11.07.2024 in Bielefeld verstorbenen alleinigen Gesellschafterin, Frau Uta Christiane Fischer mit letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Bielefeld
ist am 11.06.2026, um 11:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Axel Geese, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 404/26
Amtsgericht Bielefeld, 11.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 404/26
43 IN 404/26
AMTSGERICHT BIELEFELD
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 34154 eingetragenen Fischer Immobilien Service GmbH, Jöllenbecker Str. 42-44, 33613 Bielefeld, vertreten durch Rechtsanwalt Hans-Christian Brandis …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 404/26
43 IN 404/26
AMTSGERICHT BIELEFELD
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 34154 eingetragenen Fischer Immobilien Service GmbH, Jöllenbecker Str. 42-44, 33613 Bielefeld, vertreten durch Rechtsanwalt Hans-Christian Brandis als Testamentsvollstrecker über den Nachlass der am 11.07.2024 in Bielefeld verstorbenen alleinigen Gesellschafterin, Frau Uta Christiane Fischer mit letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Bielefeld
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 10.09.2026, um 14:20 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Axel Geese, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.11.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 08.12.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 24.11.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.122 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
Bielefeld, 10.09.2026
Amtsgericht
Kausen
Richter am Amtsgericht
43 IN 404/26
Bielefeld, 10.09.2026
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