Einstellung des VerfahrensMecklenburg-VorpommernHRB 8595
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fischmarkt 3 GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Am Fischmarkt 3, 17438 Wolgast
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stralsund HRB 8595
EUID
DEN1209V.HRB8595
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Stralsund
Aktenzeichen
91 IN 290/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Frist zur Einwendung
29.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb eines Restaurants und Zimmervermietung
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fischmarkt 3 GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Stralsund hat angeordnet, dass das Verfahren schriftlich gemäß § 5 Abs. 2 Insolvenzordnung für die Erörterung der Schlussrechnung und die Anhörung der Gläubigerversammlung, des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten deckenden Masse (§ 207 InsO) durchgeführt wird. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 29.06.2026 Anträge und Einwendungen bei dem Amtsgericht Stralsund zu erheben. Die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens kann durch die Zahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von 627,41 Euro an das Landesamt für Finanzen MV abgewendet werden. Der Nachweis der Einzahlung ist innerhalb der genannten Frist erforderlich. Die Schlussrechnung mit Belegen sowie der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
91 IN 290/24
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In dem Insolvenzverfahren d.
Fischmarkt 3 GmbH, Am Fischmarkt 3, 17438 Wolgast, vertreten durch die Geschäftsführerin Kerstin Hamann
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 8595
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Es wird schriftliches Verfahren gem. § 5 Abs.2 Insolvenzordnung für folgende Verf…
91 IN 290/24
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In dem Insolvenzverfahren d.
Fischmarkt 3 GmbH, Am Fischmarkt 3, 17438 Wolgast, vertreten durch die Geschäftsführerin Kerstin Hamann
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 8595
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Es wird schriftliches Verfahren gem. § 5 Abs.2 Insolvenzordnung für folgende Verfahrensabschnitte angeordnet:
1. Erörterung der Schlussrechnung
2. Anhörung der Gläubigerversammlung , des Insolvenzverwalters und der Massegläubiger wegen der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse (§ 207 Insolvenzordnung).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.06.2026 bei dem Amtsgericht Stralsund, Bielkenhagen 9, 18439 Stralsund Anträge und Einwendungen zu erheben.
Die Einstellung kann durch die Zahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von 627,41 Euro an das Landesamt für Finanzen MV zum Aktenzeichen 91 IN 290/24 abgewendet werden. Der Nachweis der Einzahlung bei dem Landesamt für Finanzen MV wird innerhalb der oben genannten Frist benötigt.
Die Schlussrechnung mit Belegen und der Vergütungsbeschluss liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle aus.
Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
91 IN 290/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fischmarkt 3 GmbH, Am Fischmarkt 3, 17438 Wolgast, vertreten durch die Geschäftsführerin Kerstin Hamann
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 8595
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens decken…
91 IN 290/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fischmarkt 3 GmbH, Am Fischmarkt 3, 17438 Wolgast, vertreten durch die Geschäftsführerin Kerstin Hamann
Registergericht: Amtsgericht Stralsund Register-Nr.: HRB 8595
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stralsund
Bielkenhagen 9
18439 Stralsund
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Stralsund - Insolvenzgericht - 08.07.2026
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