Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fisherman GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Hamburg
Adresse
Ottenser Hauptstraße 10, 22765 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 122476
EUID
DEK1101.HRA122476
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 241/23
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.11.2023 , 11:32 Uhr
Eröffnung
30.01.2024 , 09:56 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.03.2024
Berichtstermin
16.04.2024 , 11:05 Uhr
Prüfungstermin
16.04.2024 , 11:05 Uhr
Schriftlicher Widerspruch
18.02.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 16.11.2023 sind vorläufige Insolvenzmaßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Am 30.01.2024 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fisherman GmbH & Co. KG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist derselbe Rechtsanwalt ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 15.03.2024. Der Berichtstermin und Prüfungstermin ist am 16.04.2024 angesetzt. Am 01.02.2024 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht. Am 29.01.2026 sind die Vergütungen des vorläufigen und des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Am 18.02.2026 soll die Schlussverteilung stattfinden. Nach dem Verzeichnis betragen die teilnehmenden Forderungen 241.677,69 EUR, zur Verteilung steht ein Betrag von 80.655,11 EUR.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fisherman GmbH & Co. KG ist am 30.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 15.03.2024 anzumelden. Ein Berichtstermi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fisherman GmbH & Co. KG ist am 30.01.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 15.03.2024 anzumelden. Ein Berichtstermin und Prüfungstermin für die Gläubigerversammlung war am 16.04.2024 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist Masseunzulänglichkeit angezeigt worden. Das Gericht hat die Regelvergütung sowie die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Es wurde eine Schlussverteilung angekündigt, bei der Forderungen in Höhe von 241.677,69 EUR beteiligt sind und ein Verteilungsbetrag von 80.655,11 EUR zur Verfügung steht. Nach Abzug der Gerichtskosten und Vergütungen soll die Verteilung stattfinden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 241/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122476 eingetragenen Fisherman GmbH & Co. KG, Ottenser Hauptstraße 10, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handels…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 241/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122476 eingetragenen Fisherman GmbH & Co. KG, Ottenser Hauptstraße 10, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 112571 eingetragene Fisherman Handelsges.mbH GmbH, Ottensener Hauptstraße10, 22765 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schüler,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 241.677,69 EUR.
Zur Verteilung steht ein Betrag von 80.655,11 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters.
67b IN 241/23
Amtsgericht Hamburg, 18.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 241/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122476 eingetragenen Fisherman GmbH & Co. KG, Ottenser Hauptstraße 10, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handels…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 241/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122476 eingetragenen Fisherman GmbH & Co. KG, Ottenser Hauptstraße 10, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 112571 eingetragene Fisherman Handelsges.mbH GmbH, Ottensener Hauptstraße10, 22765 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schüler,
sind die Regelvergütung mit einem Zuschlag von 20 % und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 425 eingesehen werden.
67b IN 241/23
Amtsgericht Hamburg, 29.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 241/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122476 eingetragenen Fisherman GmbH & Co. KG, Ottenser Hauptstraße 10, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handels…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 241/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122476 eingetragenen Fisherman GmbH & Co. KG, Ottenser Hauptstraße 10, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 112571 eingetragene Fisherman Handelsges.mbH GmbH, Ottensener Hauptstraße10, 22765 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schüler,
sind die Regelvergütung mit einem Zuschlag von 130 % für die Betriebsfortführung, die Konzernstruktur, die schwierige Informationsbeschaffung und die vorbereitende Sanierung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 425 eingesehen werden.
67b IN 241/23
Amtsgericht Hamburg, 29.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 241/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122476 eingetragenen Fisherman GmbH & Co. KG, Ottenser Hauptstraße 10, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handels…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 241/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122476 eingetragenen Fisherman GmbH & Co. KG, Ottenser Hauptstraße 10, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 112571 eingetragene Fisherman Handelsges.mbH GmbH, Ottensener Hauptstraße10, 22765 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schüler,
reicht nach Mitteilung des Insolvenzverwalters die Insolvenzmasse nicht aus, um die Kosten des Verfahrens zu decken (§§ 207, 54 InsO). Falls nicht einer der Beteiligten bis zum 12.03.2026 einen Kostenvorschuss in Höhe von 20.000,00 EUR bei der Justizkasse Hamburg, Bundesbank IBAN DE10200000000020001501 einzahlt, wird das Verfahren mangels Masse eingestellt.
Die Schlussrechnung des Verwalters ist zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 425 niedergelegt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum genannten Datum schriftlich Stellung zu nehmen (§ 207 Abs. 2 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 241/23
Amtsgericht Hamburg, 29.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 241/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122476 eingetragenen Fisherman GmbH & Co. KG, Ottenser Hauptstraße 10, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 241/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122476 eingetragenen Fisherman GmbH & Co. KG, Ottenser Hauptstraße 10, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 112571 eingetragene Fisherman Handelsges. mbH, Ottensener Hauptstraße10, 22765 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schüler,
ist am 16.11.2023, um 11:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma, Colonnaden 3, 20354 Hamburg bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.
67b IN 241/23
Amtsgericht Hamburg, 23.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 241/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122476 eingetragenen Fisherman GmbH & Co. KG, Ottenser Hauptstraße 10, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 241/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122476 eingetragenen Fisherman GmbH & Co. KG, Ottenser Hauptstraße 10, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 112571 eingetragene Fisherman Handelsges. mbH, Ottensener Hauptstraße10, 22765 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schüler
Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwälte LWS Ludwig Wöhren Schewtschenko Rechtsanwälte Partnerschaft MBB, Neuer Wall 43, 20354 Hamburg
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30.01.2024, um 09:56 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.11.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma, Colonnaden 3, 20354 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 15.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 16.04.2024, 11:05 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67b IN 241/23
Amtsgericht Hamburg, 30.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 241/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122476 eingetragenen Fisherman GmbH & Co. KG, Ottenser Hauptstraße 10, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handels…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 241/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122476 eingetragenen Fisherman GmbH & Co. KG, Ottenser Hauptstraße 10, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 112571 eingetragene Fisherman Handelsges.mbH GmbH, Ottensener Hauptstraße10, 22765 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schüler,
ist am 01.02.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67b IN 241/23
Amtsgericht Hamburg, 06.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 241/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122476 eingetragenen Fisherman GmbH & Co. KG, Ottenser Hauptstraße 10, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handels…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 241/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 122476 eingetragenen Fisherman GmbH & Co. KG, Ottenser Hauptstraße 10, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 112571 eingetragene Fisherman Handelsges.mbH GmbH, Ottensener Hauptstraße10, 22765 Hamburg, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schüler,
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 18.02.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 425 niedergelegt.
67b IN 241/23
Amtsgericht Hamburg, 07.01.2025
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