Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fitness Arena Plus GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Böllinger Straße 61, 74078 Heilbronn
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 786995
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEB8534.HRB786995
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 468/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
24.02.2026
Forderungsanmeldefrist
17.06.2026
Masseunzulänglichkeit
13.07.2026
Forderungsanmeldefrist
03.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
1. Die Vergabe von Franchise-Lizenzen in den Bereichen Gesundheit, Sport, Ernährung, Fitness, Wellness sowie damit zusammenhängende Leistungen, 2. der Betrieb von Fitnessanlagen sowie damit zusammenhängende Leistungen, 3. die Beteiligung an Unternehmen insbesondere aus den Bereichen Gesundheit, Sport, Ernährung, Fitness, Wellness im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie damit zusammenhängende Leistungen, 4. die Beratung, Schulung, Coaching in den Bereichen Gesundheit, Sport, Ernährung, Fitness, Wellness sowie damit zusammenhängende Leistungen, 5. die Produktion und Vermarktung von Produkten aus den Bereichen Gesundheit, Sport, Ernährung, Fitness, Wellness sowie damit zusammenhängende Leistungen, 6. die Organisation und Veranstaltung von Events und Reisen jeder Art in den Bereichen Gesundheit, Sport, Ernährung, Fitness, Wellness sowie damit zusammenhängende Leistungen, sowie 7. die Herausgabe, Produktion und Vertrieb von Presseerzeugnissen und Merchandising-Artikeln aus den Bereichen Gesundheit, Sport, Ernährung, Fitness, Wellness sowie damit zusammenhängende Leistungen.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Sport & Freizeit
Subbranche
Fitnessstudios
Nebenbranche
Holding & Beteiligungen
Geschäftstätigkeit
Vergabe von Franchise-Lizenzen, Betrieb von Fitnessanlagen sowie Beratung und Produktvermarktung in den Bereichen Gesundheit, Sport und Wellness
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fitness Arena Plus GmbH ist anhängig. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Olaf Spiekermann. Die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Verwalters sind festgesetzt worden. Am 19.02.2026 wurde ein Antrag auf Festsetzung gestellt. Zum Sonderinsolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Wrede bestellt, dessen Aufgabengebiet die abschließende Prüfung der Forderung der Remote Fitness Club GbR (Tabellenblattnummer 39) umfasst. Eine zuvor im Prüfungstermin am 24.02.2026 vom Prüfungsausschuss ausgenommene Forderung wird nun im schriftlichen Verfahren geprüft. Den Beteiligten steht es frei, der Forderungsanmeldung bis zum 17.06.2026 schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gelten widerspruchsfreie Forderungen als festgestellt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fitness Arena Plus GmbH ist anhängig. Zunächst wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Wrede zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt, dessen Aufgabengebiet die absch…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fitness Arena Plus GmbH ist anhängig. Zunächst wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Wrede zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt, dessen Aufgabengebiet die abschließende Prüfung einer angemeldeten Forderung umfasst. Eine ursprünglich für den 24.02.2026 geplante Prüfung war ausgenommen; stattdessen erfolgt diese im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten hatten bis zum 17.06.2026 Gelegenheit, der Forderungsanmeldung zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Forderungen als festgestellt. Der Insolvenzverwalter hat am 13.07.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fitness Arena Plus GmbH ist anhängig. Zunächst wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Wrede zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt, dessen Aufgabengebiet die absch…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fitness Arena Plus GmbH ist anhängig. Zunächst wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Wrede zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt, dessen Aufgabengebiet die abschließende Prüfung einer angemeldeten Forderung umfasst. Eine ursprünglich für den 24.02.2026 angesetzte mündliche Prüfung war ausgenommen und erfolgt nun im schriftlichen Verfahren. Die Frist zum Widerspruch gegen diese Forderung endet am 17.06.2026. Zudem wurde angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Eine weitere Forderungsprüfung für nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen findet ebenfalls im schriftlichen Verfahren statt, wobei die Widerspruchsfrist bis zum 03.11.2026 läuft.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fitness Arena Plus GmbH ist anhängig. Zunächst wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Wrede zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt, dessen Aufgabengebiet die absch…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fitness Arena Plus GmbH ist anhängig. Zunächst wurde die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann festgesetzt. Im weiteren Verlauf wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Wrede zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt, dessen Aufgabengebiet die abschließende Prüfung einer angemeldeten Forderung umfasst. Eine Prüfung der im Prüfungstermin am 24.02.2026 ausgenommenen Forderung erfolgte im schriftlichen Verfahren mit einer Widerspruchsfrist bis 17.06.2026. Am 13.07.2026 hat der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt. Anschließend wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei eine Widerspruchsfrist bis 03.11.2026 bestand. Ein Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 25.08.2026 wurde bezüglich der Vertretungsberechtigung berichtigt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 468/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fitness Arena Plus GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Markus Lehner, Böllinger Straße 61, 74078 Heilbronn und Michael Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 786995
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu ers…
4 IN 468/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fitness Arena Plus GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Markus Lehner, Böllinger Straße 61, 74078 Heilbronn und Michael Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 786995
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Calwer Straße 30, 70173 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 19.02.2026.Der Schuldner-Vertreter ist dem Antrag nicht entgegengetreten.
Die Mindestvergütung war gemäß §§ 10, 2 Abs. 2 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heilbronn
Knorrstraße 1
74074 Heilbronn
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heilbronn
Knorrstraße 1
74074 Heilbronn
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 12.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 468/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fitness Arena Plus GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Frank Brenner, Böllinger Straße 61, 74078 Heilbronn und Michael Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 786995
- Schuldnerin -
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1. Zum Sonderinsolvenzverwal…
4 IN 468/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fitness Arena Plus GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Frank Brenner, Böllinger Straße 61, 74078 Heilbronn und Michael Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 786995
- Schuldnerin -
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1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Christian Wrede
Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim
Telefon: 0621 4329280
Telefax: 0621 43292827
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Rechtsanwalt Olaf Spiekermann als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Remote Fitness Club GbR im Insolvenzverfahren über das Vermögen d Fitness Arena Plus GmbH unter lfd. Nr. . 39 angemeldeten Forderung.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heilbronn
Knorrstraße 1
74074 Heilbronn
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 468/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fitness Arena Plus GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Frank Brenner, Böllinger Straße 61, 74078 Heilbronn und Michael Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 786995
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der im Prüfun…
4 IN 468/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fitness Arena Plus GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Frank Brenner, Böllinger Straße 61, 74078 Heilbronn und Michael Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 786995
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 24.02.2026 von der Prüfung ausgenommenen angemeldeten Forderung Tabellenblattnummer 39 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 15.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 468/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fitness Arena Plus GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Frank Brenner, Böllinger Straße 61, 74078 Heilbronn und Michael Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 786995
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter a…
4 IN 468/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fitness Arena Plus GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Frank Brenner, Böllinger Straße 61, 74078 Heilbronn und Michael Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 786995
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter am 13.07.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 06.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 468/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fitness Arena Plus GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Frank Brenner, Böllinger Straße 61, 74078 Heilbronn und Michael Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 786995
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträgl…
4 IN 468/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fitness Arena Plus GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Frank Brenner, Böllinger Straße 61, 74078 Heilbronn und Michael Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 786995
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 25.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 468/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fitness Arena Plus GmbH, Böllinger Straße 61, 74078 Heilbronn, vertreten durch die Geschäftsführer Markus Lehner und Michael Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 786995
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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Der Beschluss d…
4 IN 468/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Fitness Arena Plus GmbH, Böllinger Straße 61, 74078 Heilbronn, vertreten durch die Geschäftsführer Markus Lehner und Michael Schmidt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 786995
- Schuldnerin -
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Beschluss:
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Der Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 25.08.2026 wird
im Rubrum wie folgt berichtigt:
Fitness Arena Plus GmbH, Böllinger Straße 61, 74078 Heilbronn, vertreten durch die Geschäftsführer Markus Lehner und Michael Schmidt
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Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 22.09.2026
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