Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FK Industrieofenbau + Schutzgastechnik GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bergruthe 7, 58093 Hagen
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 669
EUID
DER2602.HRB669
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
100 IN 146/25
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Philipp Brück
Adresse
Lennestraße 89, 58093 Hagen
Telefon
023311873760
Termine & Fristen
Eröffnung
10.12.2025 , 09:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.01.2026
Aufhebung
03.02.2026
Berichtstermin
06.02.2026
Forderungsanmeldefrist
12.03.2026
Berichtstermin
02.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Entwicklung, Planung, Herstellung, der Bau und Vertrieb sowie die Montage von Industrieofenanlagen aller Art und von Schutzgasgeneratoren und Reinigungsanlagen sowie von verwandten Produkten, Zubehör und Ersatzteilen derselben. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, solche Unternehmen zu erwerben, zu vertreten oder neu zu gründen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten und alle sonstigen Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die geeignet sind, den Untemehmenszweck zu fördern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FK Industrieofenbau + Schutzgastechnik GmbH ist am 10.12.2025 um 09:45 Uhr wegen drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Der Antrag wurde von der Schuldnerin gestellt. Zum Insolvenzverwalter ist Philipp Brück ernannt worden. Die ursprüngliche Forderungsanmeldefrist endete am 16.01.2026 und der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin war der 06.02.2026. Aufgrund fehlender Veröffentlichung der Verfahrenseröffnung und sämtlicher Fristen ist der ursprüngliche Stichtag aufgehoben worden. Als neuer Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 02.04.2026 bestimmt worden. Die Forderungsanmeldefrist endet nun am 12.03.2026. Die Unterlagen sind ab dem 19.03.2026 zur Einsicht niedergelegt. Das Verfahren befindet sich im laufenden Stadium mit Fokus auf die Forderungsanmeldung und den Vorbereitungstermin.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 146/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 669 eingetragenen FK Industrieofenbau + Schutzgastechnik GmbH, Bergruthe 3, 58093 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Przyklenk, Max-Planck-Str. 112, 58093 Hagen,
wird…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 146/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 669 eingetragenen FK Industrieofenbau + Schutzgastechnik GmbH, Bergruthe 3, 58093 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Przyklenk, Max-Planck-Str. 112, 58093 Hagen,
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit heute, am 10.12.2025, um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 27.11.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Philipp Brück, Lennestraße 89, 58093 Hagen, Telefon: 023311873760.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 16.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 06.02.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 23.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
100 IN 146/25
Hagen, 10.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 146/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der FK Industrieofenbau + Schutzgastechnik GmbH, Bergruthe 3, 58093 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Przyklenk, Max-Planck-Str. 112, 58093 Hagen
wird der Stichtag vom 06.02.2026, der dem Bericht…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 100 IN 146/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der FK Industrieofenbau + Schutzgastechnik GmbH, Bergruthe 3, 58093 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Gerhard Przyklenk, Max-Planck-Str. 112, 58093 Hagen
wird der Stichtag vom 06.02.2026, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, aufgehoben.
Als neuer Stichtag wird der 02.04.2026 bestimmt.
Aufgrund dessen ändern sich die nachfolgenden Fristen wie folgt:
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.03.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 02.04.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§
160 InsO): die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO). Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 19.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 niedergelegt.
Aufhebungsgrund ist die fehlende Veröffentlichung der Verfahrenseröffnung und sämtlicher Fristen.
Im übrigen bleibt der Eröffnungsbeschluss bestandskräftig.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
100 IN 146/25
Amtsgericht Hagen, 03.02.2026
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