Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FL Bauprojekt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Im Blauen Garn 79, 50389 Wesseling
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 95743
EUID
DER3306.HRB95743
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 198/20
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
18.06.2026
Bekanntmachung
26.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Mauer-, Schal- und Stahlbetonarbeiten im Hochbau, Dienstleistungen im Bereich der Kalkulation, Abrechnung und Baubetreuung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FL Bauprojekt GmbH ist Gegenstand der vorliegenden Bekanntmachung. Das Verfahren wird vom Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70c IN 198/20 geführt. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 95743 eingetragen und hat ihren Sitz in Wesseling. Gesetzlich vertreten wird sie durch die Geschäftsführerin Frau Florentina Saliji-Elmazi. Am 18.06.2026 ist beim Gericht die Anzeige des vorläufigen Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt gemäß den §§ 208 bis 210 InsO. Die Bekanntmachung wurde am 26.06.2026 vom Amtsgericht Köln veröffentlicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 198/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 95743 eingetragenen FL Bauprojekt GmbH, Im Blauen Garn 79, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Florentina Saliji-Elmazi, Im Blauen…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 198/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 95743 eingetragenen FL Bauprojekt GmbH, Im Blauen Garn 79, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Florentina Saliji-Elmazi, Im Blauen Garn 79, 50389 Wesseling
ist am 18.06.2026 bei Gericht die Anzeige d. vorl. Insolvenzverwalt. eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
70c IN 198/20
Amtsgericht Köln, 26.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 198/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 95743 eingetragenen FL Bauprojekt GmbH, Im Blauen Garn 79, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Florentina Saliji-Elmazi, Im Blauen…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 198/20
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 95743 eingetragenen FL Bauprojekt GmbH, Im Blauen Garn 79, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Florentina Saliji-Elmazi, Im Blauen Garn 79, 50389 Wesseling
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag ist
Mittwoch,der 20.11.2024.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 21.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Zimmer Nr. 1219 niedergelegt.
Spätestens zum Prüfungsstichtag muss ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70c IN 198/20
Amtsgericht Köln, 23.08.2024
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