Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fläminger Dachbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRB 26247
EUID
DEG1312.HRB26247
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
35 IN 770/14
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Torben Ottmar Herbold
Adresse
Hebbelstraße 36, 14469 Potsdam
Termine & Fristen
Schlusstermin
10.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fläminger Dachbau GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Herr Torben Ottmar Herbold ist bestellt. Die Vergütung des Verwalters ist festgesetzt worden. Die Masse beträgt 114.718,57 EUR, die bereinigte Teilungsmasse 88.737,83 EUR. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 647.683,33 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 37.350,25 EUR zur Verfügung. Der Schlusstermin im schriftlichen Verfahren ist auf den 10.07.2026 bestimmt. An diesem Termin werden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, die Schlussrechnung erörtert und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis erhoben. Schriftsätze müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist. Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Potsdam eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fläminger Dachbau GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26247 P), Alt Bork 11 A, 14822 Linthe OT Alt Bork, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Marschner, An der LPG 12, 06369 Südliches Anhalt Görzig wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fläminger Dachbau GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26247 P), Alt Bork 11 A, 14822 Linthe OT Alt Bork, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Marschner, An der LPG 12, 06369 Südliches Anhalt Görzig wurde die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet und der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 10.07.2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 29. Mai 2026, 35 IN 770/14
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fläminger Dachbau GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26247 P), Alt Bork 11 A, 14822 Linthe OT Alt Bork, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Marschner, An der LPG 12, 06369 Südliches Anhalt Görzig
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksicht…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fläminger Dachbau GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26247 P), Alt Bork 11 A, 14822 Linthe OT Alt Bork, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Marschner, An der LPG 12, 06369 Südliches Anhalt Görzig
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 35 IN 770/14 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 647.683,33 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 37.350,25 EUR zur Verfügung. Von diesem sind vorab die Gerichtskosten, die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten anteilig zu begleichen. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam, 29.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fläminger Dachbau GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26247 P), Alt Bork 11 A, 14822 Linthe OT Alt Bork, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Marschner, An der LPG 12, 06369 Südliches Anhalt Görzig wurde die Vergü…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fläminger Dachbau GmbH (Registergericht: AG Potsdam HRB 26247 P), Alt Bork 11 A, 14822 Linthe OT Alt Bork, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Marschner, An der LPG 12, 06369 Südliches Anhalt Görzig wurde die Vergütung des Verwalters Herr Torben Ottmar Herbold, Hebbelstraße 36, 14469 Potsdam festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 114.718,57 EUR. Nach dem Abzug von Absonderungsrechten und erstatteten Rechts- und Prozesskosten beträgt die bereinigte Teilungsmasse unter Berücksichtigung der erwarteten Vorsteuererstattungen 88.737,83 EUR.
Es wurde die Regelvergütung mit Mehrvergütung nach § 1 II Nr. 1 InsVV in Höhe von XXX EUR nebst Zuschlägen in Höhe von 40 % für den Mehraufwand aufgrund unkooperativen Verhaltens der Schuldnerin und wegen der Besonderheiten der Bauinsolvenz festgesetzt, §§ 2, 3 InsVV a.F.
Abschläge wurden in Höhe von 5 % für Erleichterungen im Zusammenhang mit der vorherigen Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter vorgenommen.
An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse eine Vergütung gezahlt.
Zusätzlich zur Vergütung wurde für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 112 Zustellungen gewährt.
Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
35 IN 770/14, Amtsgericht Potsdam, 29. Mai 2026
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