Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fleck Promotions GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Leunastr. 50, 22761 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 63432
EUID
DEK1101.HRB63432
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 23/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Einsichtnahme Forderungsunterlagen
09.04.2024
Prüfungsstichtag
30.04.2024
Schlussverteilung
20.09.2024
Stellungnahmefrist Schlusstermin
15.10.2024
Aufhebung des Verfahrens
12.05.2026
Nachtragsverteilung
16.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Projektagentur sowie alle Dienstleistungen im Bereich der Werbung. Gegenstand ist ferner das Feilbieten von alkoholfreien Getränken sowie Bier und Wein in fest verschlossenen Behältnissen sowie alkoholischen Getränken im Sinne von § 67 Abs. 1 Nr. 1 zweiter und dritter Halbsatz GewO und alkoholischen Getränken, die im Rahmen und für die Dauer einer Veranstaltung von einer ortsfesten Betriebsstätte zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden und der Verkauf von Waren im Werbebereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fleck Promotions GmbH, Hamburg, ist die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen zum 30.04.2024 erfolgt. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben. Hinsichtlich eventueller Quotenausschüttung in den Restschuldbefreiungsverfahren von Herrn Hans Werner Schwarz (68b IK 283/22) und Herrn Dominik Wolff (56 IN 15/23) ist die Nachtragsverteilung angeordnet. Zum Nachtragsverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm bestellt.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fleck Promotions GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 30.04.2024 war. Die Vergütung des Insolvenzverwalters sowie die Auslagen wurden festgesetzt. Es wurde …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fleck Promotions GmbH ist eröffnet. Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 30.04.2024 war. Die Vergütung des Insolvenzverwalters sowie die Auslagen wurden festgesetzt. Es wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten hatten bis zum 15.10.2024 Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Hinsichtlich eventueller Quotenausschüttungen in den Restschuldbefreiungsverfahren der Geschäftsführer wurde eine Nachtragsverteilung angeordnet und ein Nachtragsverwalter bestellt.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fleck Promotions GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 30.04.2024 war. Die Anmeldungsunterlagen waren ab dem 09.04.2024 einsehbar. Das Gericht hat die Regelver…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fleck Promotions GmbH ist beim Amtsgericht Hamburg anhängig. Im Verlauf des Verfahrens wurden nachträglich angemeldete Forderungen geprüft, wobei der Prüfungsstichtag der 30.04.2024 war. Die Anmeldungsunterlagen waren ab dem 09.04.2024 einsehbar. Das Gericht hat die Regelvergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie die des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Es wurde der Schlussverteilung zugestimmt, wobei eine Stellungnahmefrist bis zum 15.10.2024 bestand. Die eigentliche Schlussverteilung ist für den 20.09.2024 angekündigt, bei der Forderungen in Höhe von 1.356.641,86 EUR mit einem Verteilungsbetrag von 60.893,64 EUR berücksichtigt werden sollen. Zudem wurde eine Nachtragsverteilung angeordnet, für die ein Betrag von 1.107,27 EUR zur Verfügung steht. Das Verfahren ist nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 23/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63432 eingetragenen Fleck Promotions GmbH, Leunastr. 50, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Wolff, Schillerplatz 5, 21218 Seeveta…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 23/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63432 eingetragenen Fleck Promotions GmbH, Leunastr. 50, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Wolff, Schillerplatz 5, 21218 Seevetal und Herrn Hans Werner Schwarz
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 30.04.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.04.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 424 niedergelegt.
67b IN 23/19
Amtsgericht Hamburg, 19.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 23/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63432 eingetragenen Fleck Promotions GmbH, Leunastr. 50, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Wolff und Herrn Hans Werner Schwarz,
wir…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 23/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63432 eingetragenen Fleck Promotions GmbH, Leunastr. 50, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Wolff und Herrn Hans Werner Schwarz,
wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 23/19
Amtsgericht Hamburg, 12.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 23/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63432 eingetragenen Fleck Promotions GmbH, Leunastr. 50, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Wolff, Herrn Hans Werner Schwarz
wird…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 23/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63432 eingetragenen Fleck Promotions GmbH, Leunastr. 50, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Wolff, Herrn Hans Werner Schwarz
wird hinsichtlich eventueller Quotenausschüttung in den Restschuldbefreiungsverfahren des Herrn Hans Werner Schwarz (68b IK 283/22) und des Herrn Dominik Wolff (56 IN 15/23) die Nachtragsverteilung angeordnet (§ 211 Abs. 3, § 203 Abs. 1 InsO).
Zum Nachtragsverwalter wird der ehemalige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Gideon Böhm, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 23/19
Amtsgericht Hamburg, 03.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 23/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63432 eingetragenen Fleck Promotions GmbH, Leunastr. 50, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Wolff und Herrn Hans Werner Schwarz,
…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 23/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63432 eingetragenen Fleck Promotions GmbH, Leunastr. 50, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Wolff und Herrn Hans Werner Schwarz,
sind die Regelvergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters mit einem Zuschlag von 40 % für die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit den Abwicklungsarbeiten und des vorläufigen Insolvenzverwalters mit einem Zuschlag von 48,74 % für die Betriebsfortführung und die Verhandlung mit Kaufinteressenten festgesetzt worden (§§ 63, 64, 65 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 424 eingesehen werden.
67b IN 23/19
Amtsgericht Hamburg, 03.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 23/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63432 eingetragenen Fleck Promotions GmbH, Leunastr. 50, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Wolff und Herrn Hans Werner Schwarz,
…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 23/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63432 eingetragenen Fleck Promotions GmbH, Leunastr. 50, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Wolff und Herrn Hans Werner Schwarz,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
15.10.2024
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen (diesbezüglich das Ende der Stellungnahmefrist Prüfungsstichtag)
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 424 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 23/19
Amtsgericht Hamburg, 03.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 23/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63432 eingetragenen Fleck Promotions GmbH, Leunastr. 50, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Wolff und Herrn Hans Werner Schwarz,
…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 23/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63432 eingetragenen Fleck Promotions GmbH, Leunastr. 50, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Wolff und Herrn Hans Werner Schwarz,
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 1.356.641,86 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 60.893,64 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters.
67b IN 23/19
Amtsgericht Hamburg, 20.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 23/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63432 eingetragenen Fleck Promotions GmbH, Leunastr. 50, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Wolff und Herrn Hans Werner Schwarz,
…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 23/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63432 eingetragenen Fleck Promotions GmbH, Leunastr. 50, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Wolff und Herrn Hans Werner Schwarz,
hat das Gericht eine Nachtragsverteilung angeordnet.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 1.356.641,86 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 1.107,27 EUR zur Verfügung.
Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Verwalters.
67b IN 23/19
Amtsgericht Hamburg, 16.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 23/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63432 eingetragenen Fleck Promotions GmbH, Leunastr. 50, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Wolff und Herrn Hans Werner Schwarz,
…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 23/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63432 eingetragenen Fleck Promotions GmbH, Leunastr. 50, 22761 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Wolff und Herrn Hans Werner Schwarz,
sind die Vergütung für eine Nachtragsverteilung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 205, 63, 64 InsO). Die Vergütung wird aufgrund der nachträglich verteilten Insolvenzmasse in Höhe von 1.107,27 EUR berechnet. Im vorliegenden Fall ist nach billigem Ermessen eine Vergütung in Höhe von 100 % angemessen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B425 eingesehen werden.
67b IN 23/19
Amtsgericht Hamburg, 31.07.2026
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