Betrieb einer Fleischerei sowie Betreiben von Verkaufseinrichtungen dieser Waren sowohl mobil als auch immobil; Erbringen von Cateringleistungen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fleischerei Friedrichs GmbH ist am 27.02.2024 eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, dem Einzelermächtigung erteilt wurde. Am 28.02.2024 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 24.04.2024 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin ist für den 15.05.2024 angesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde eine besondere Gläubigerversammlung für den 14.01.2026 angeordnet, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen, insbesondere den Abschluss eines Vergleichs in Höhe von 25.546,00 €, zu beschließen. Das mündliche Verfahren wurde für diese Versammlung angeordnet und später wieder aufgehoben. Der Stichtag für die Anhörung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde auf den 24.03.2026 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 194/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fleischerei Friedrichs GmbH vertr. d. d. GF, Knesebecker Str. 25, 29378 Wittingen (AG Hildesheim, HRB 207248), vertr. d.: Torben Friedrichs, Pfingstweg 4, 29378 Wittingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird auf…
35 IN 194/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fleischerei Friedrichs GmbH vertr. d. d. GF, Knesebecker Str. 25, 29378 Wittingen (AG Hildesheim, HRB 207248), vertr. d.: Torben Friedrichs, Pfingstweg 4, 29378 Wittingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 24.03.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Gifhorn, 24.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 194/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fleischerei Friedrichs GmbH vertr. d. d. GF, Knesebecker Str. 25, 29378 Wittingen (AG Hildesheim, HRB 207248), vertr. d.: Torben Friedrichs, Pfingstweg 4, 29378 Wittingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführun…
35 IN 194/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fleischerei Friedrichs GmbH vertr. d. d. GF, Knesebecker Str. 25, 29378 Wittingen (AG Hildesheim, HRB 207248), vertr. d.: Torben Friedrichs, Pfingstweg 4, 29378 Wittingen, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
14.01.2026.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages in Höhe von nominal 25.546,00 € zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 11.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 194/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fleischerei Friedrichs GmbH vertr. d. d. GF, Knesebecker Str. 25, 29378 Wittingen (AG Hildesheim, HRB 207248), vertr. d.: Torben Friedrichs, Pfingstweg 4, 29378 Wittingen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am …
35 IN 194/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fleischerei Friedrichs GmbH vertr. d. d. GF, Knesebecker Str. 25, 29378 Wittingen (AG Hildesheim, HRB 207248), vertr. d.: Torben Friedrichs, Pfingstweg 4, 29378 Wittingen, (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 20.12.2023 um 10.55 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 04.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 194/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fleischerei Friedrichs GmbH vertr. d. d. GF, Knesebecker Str. 25, 29378 Wittingen (AG Hildesheim, HRB 207248), vertr. d.: Torben Friedrichs, Pfingstweg 4, 29378 Wittingen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Inso…
35 IN 194/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fleischerei Friedrichs GmbH vertr. d. d. GF, Knesebecker Str. 25, 29378 Wittingen (AG Hildesheim, HRB 207248), vertr. d.: Torben Friedrichs, Pfingstweg 4, 29378 Wittingen, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Gifhorn, 28.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 194/23: Über das Vermögen der Fleischerei Friedrichs GmbH vertr. d. d. GF, Knesebecker Str. 25, 29378 Wittingen (AG Hildesheim, HRB 207248), vertr. d.: Torben Friedrichs, Pfingstweg 4, 29378 Wittingen, (Geschäftsführer), ist am 27.02.2024 um 11:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist…
35 IN 194/23: Über das Vermögen der Fleischerei Friedrichs GmbH vertr. d. d. GF, Knesebecker Str. 25, 29378 Wittingen (AG Hildesheim, HRB 207248), vertr. d.: Torben Friedrichs, Pfingstweg 4, 29378 Wittingen, (Geschäftsführer), ist am 27.02.2024 um 11:43 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann, Rathausstraße 1, 38518 Gifhorn, Tel.: 05371/945400, Fax: 05371/9454020, E-Mail: gifhorn@mfp-law.com, Internet: mfp-law.com.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 24.04.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 15.05.2024, 10:00 Uhr, Saal 118, Amtsgericht Gifhorn, Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 27.02.2024
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
http://www.amtsgericht-gifhorn.niedersachsen.de/wir_ueber_uns/hinweise_zum_datenschutz/
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.