Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fleischerei Jonsson GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Ritterstraße 12, 34225 Baunatal
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 19591
EUID
DEM1607.HRB19591
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 90/25 e
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Carsten Koch
Kanzlei
Westhelle-Partner
Adresse
Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel
Telefon
0561/3166311
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
10.04.2025 , 11:15 Uhr
Eröffnung
01.07.2025 , 07:41 Uhr
Forderungsanmeldefrist
19.08.2025
Berichtstermin
30.09.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Handeln von Fleisch- und Wurstspezialitäten sowie Catering und BBQ-Events
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fleischerei Jonsson GmbH wurde am 10.04.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Carsten Koch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren ist am 01.07.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist bestellt. Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO bis zum 19.08.2025 anzumelden sowie Sicherungsrechte unverzüglich mitzuteilen. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 30.09.2025 um 10:00 Uhr im Saal 234 des Amtsgerichts Kassel statt, der zugleich als besondere Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über eine Betriebsveräußerung dient.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 90/25 e: Über das Vermögen der Fleischerei Jonsson GmbH, Ritter Straße 12, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 19591), vertr. d.: 1. Jens Jonsson, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2025 um 07:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131…
666 IN 90/25 e: Über das Vermögen der Fleischerei Jonsson GmbH, Ritter Straße 12, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 19591), vertr. d.: 1. Jens Jonsson, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2025 um 07:41 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 19.08.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 30.09.2025, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 01.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 90/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fleischerei Jonsson GmbH, Ritter Straße 12, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 19591), vertr. d.: Jens Jonsson, GF d. Fleischerei Jonsson GmbH, Dörnbergstraße 14, 34119 Kassel, (Geschäftsführer), wurde bereits Berichts- und Prüfungstermin bestimmt auf
Dienstag…
666 IN 90/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fleischerei Jonsson GmbH, Ritter Straße 12, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 19591), vertr. d.: Jens Jonsson, GF d. Fleischerei Jonsson GmbH, Dörnbergstraße 14, 34119 Kassel, (Geschäftsführer), wurde bereits Berichts- und Prüfungstermin bestimmt auf
Dienstag, 30.09.2025, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.
Dieser Termin dient auch als besondere Gläubigerversammlung und somit der Beschlussfassung der Gläubiger über
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
Amtsgericht Kassel, 11.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 90/25 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fleischerei Jonsson GmbH, Ritter Straße 12, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 19591), vertr. d.: 1. Jens Jonsson, (Geschäftsführer), ist am 10.04.2025 um 11:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügung…
666 IN 90/25 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fleischerei Jonsson GmbH, Ritter Straße 12, 34225 Baunatal (AG Kassel, HRB 19591), vertr. d.: 1. Jens Jonsson, (Geschäftsführer), ist am 10.04.2025 um 11:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Carsten Koch, Wilhelmshöher Allee 270, 34131 Kassel, Tel.: 0561/3166311, Fax: 0561/3166312, E-Mail: Kassel@Westhelle-Partner.eu bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 10.04.2025
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