Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Harald Schneider Feinmechanische Werkstatt GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Flughafenstraße 37, 34277 Fuldabrück
Handelsregister
Amtsgericht Kassel HRB 4773
EUID
DEM1607.HRB4773
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kassel
Aktenzeichen
666 IN 121/25 e
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.04.2025 , 12:06 Uhr
Eröffnung
01.07.2025 , 09:36 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.08.2025
Berichtstermin
01.10.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
01.10.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung von Fräs-, Dreh- und Bohrteilen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Über das Vermögen der Harald Schneider Feinmechanische Werkstatt GmbH ist am 01.07.2025 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Rechtsanwältin Jutta Rüdlin ist zur Insolvenzverwalterin bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 20.08.2025 anzumelden. Am 01.10.2025 findet der Berichts- und Prüfungstermin statt, der zugleich der Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen dient. Dabei ist die Veräußerung des Geschäftsbetriebes an die Isomechs GmbH i. Gr. zu einem Kaufpreis von 217.000,00 EUR vorgesehen. Die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin sind durch Beschluss des Gerichts festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Am 23.04.2025 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Harald Schneider Feinmechanische Werkstatt GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Jutta Rüdlin zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 01.07.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gläubiger wurden aufgeforde…
Am 23.04.2025 ist im Antragsverfahren über das Vermögen der Harald Schneider Feinmechanische Werkstatt GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwältin Jutta Rüdlin zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt worden. Am 01.07.2025 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Forderungen bis zum 20.08.2025 anzumelden. Der Berichts- und Prüfungstermin ist am 01.10.2025 angesetzt. Im Rahmen dieses Termins soll über die Veräußerung des Geschäftsbetriebes an die Isomechs GmbH i. Gr. zu einem Kaufpreis von 217.000,00 EUR abgestimmt werden. Die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin ist am 05.09.2025 durch Beschluss des Gerichts festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 121/25 e: Über das Vermögen der Harald Schneider Feinmechanische Werkstatt GmbH, Flughafenstraße 37, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRB 4773), vertr. d.: 1. Martin Schneider, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2025 um 09:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Jutta Rüd…
666 IN 121/25 e: Über das Vermögen der Harald Schneider Feinmechanische Werkstatt GmbH, Flughafenstraße 37, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRB 4773), vertr. d.: 1. Martin Schneider, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2025 um 09:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661 926280, Fax: 05661 9262820, E-Mail: melsungen@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 20.08.2025 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 01.10.2025, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Insolvenzverwalterin und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
> Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere Übermittlungswege
(§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
> Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 01.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 121/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Harald Schneider Feinmechanische Werkstatt GmbH, Flughafenstraße 37, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRB 4773), vertr. d.: 1. Martin Schneider, Bergstraße 12, 34277 Fuldabrück, (Geschäftsführer), dient der Berichts- und Prüfungstermin am
Mittwoch, 01.10.2025…
666 IN 121/25 e: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Harald Schneider Feinmechanische Werkstatt GmbH, Flughafenstraße 37, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRB 4773), vertr. d.: 1. Martin Schneider, Bergstraße 12, 34277 Fuldabrück, (Geschäftsführer), dient der Berichts- und Prüfungstermin am
Mittwoch, 01.10.2025, 10:00 Uhr, Saal 234, Amtsgericht Kassel, Friedrichsstraße 32 - 34, 34117 Kassel.
der Beschlussfassung der Gläubiger über
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO), und zwar:
- Veräußerung des Geschäftsbetriebes der Harald Schneider Feinmechanische Werkstatt GmbH an die Isomechs GmbH i. Gr. zu einem Kaufpreis in Höhe von 217,0 T€ (Der Kauf- und Übertragungsvertrag vom 02.07.2025 sowie der Nachtrag zum Kauf- und Übertragungsvertrag vom 2. Juli 2025 können über eine Akteneinsicht bei Gericht eingesehen werden.)
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Amtsgericht Kassel, 29.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 666 IN 121/25 e. In dem Insolvenzverfahren Harald Schneider Feinmechanische Werkstatt GmbH, Flughafenstraße 37, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRB 4773), vertr. d.: 1. Martin Schneider, Bergstraße 12, 34277 Fuldabrück, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durc…
Geschäfts-Nr.: 666 IN 121/25 e. In dem Insolvenzverfahren Harald Schneider Feinmechanische Werkstatt GmbH, Flughafenstraße 37, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRB 4773), vertr. d.: 1. Martin Schneider, Bergstraße 12, 34277 Fuldabrück, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661 926280, Fax: 05661 9262820, E-Mail: melsungen@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat mit Schreiben vom 02.09.2025 beantragt seine Vergütung und Auslagen nebst Umsatzsteuer festzusetzen. Auf den Inhalt dieses Antrags wird insoweit Bezug genommen.
Die der Festsetzung zugrunde liegende Teilungsmasse beläuft sich auf 527.406,88 EUR.
Der Berechnung der vorläufigen Insolvenzverwalterin konnte insoweit gefolgt werden. Die beantragten und festgesetzten Zuschläge für die Bearbeitung umfangreicher Aus- und Absonderungsrechte, die Sanierungsbemühungen und die Betriebsfortführung sind angemessen und gerechtfertigt.
Der Anspruch des Insolvenzverwalters auf eine seiner Tätigkeit entsprechenden angemessenen Vergütung und Erstattung seiner Auslagen ergibt sich dem Grunde nach aus § 63 InsO.
Welche Vergütung als angemessen angesehen werden kann und welche Auslagen erstattungsfähig sind, bestimmt sich nach §§ 1 - 9, 11 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung.
Das Insolvenzgericht hält die beantragte Vergütung, berechnet nach den Regelsätzen mit den Zuschlägen gemäß §§ 2, 3 InsVV, für angemessen und gerechtfertigt, ebenso die nach § 8 Absatz 3 InsVV beantragten Pauschalauslagen.
Die Umsatzsteuer war nach § 7 InsVV festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Der Beschluss enthält eine Rechtsmittelbelehrung.
Amtsgericht Kassel, 05.09.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
666 IN 121/25 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Harald Schneider Feinmechanische Werkstatt GmbH, Flughafenstraße 37, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRB 4773), vertr. d.: Martin Schneider, (Geschäftsführer), ist am 23.04.2025 um 12:06 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin …
666 IN 121/25 e: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Harald Schneider Feinmechanische Werkstatt GmbH, Flughafenstraße 37, 34277 Fuldabrück (AG Kassel, HRB 4773), vertr. d.: Martin Schneider, (Geschäftsführer), ist am 23.04.2025 um 12:06 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661 926280, Fax: 05661 9262820, E-Mail: melsungen@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Kassel, Frankfurter Straße 9, 34117 Kassel einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kassel, 23.04.2025
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