Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fleischerei Thomas GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Lüttringhauser Str. 30, 42369 Wuppertal
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRB 6656
EUID
DER1608.HRB6656
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
506 IN 52/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Kai Bartelt
Adresse
Friedrich-Engels-Allee 190, 42285 Wuppertal
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
05.09.2024 , 11:13 Uhr
Stichtag Gläubigerversammlung
26.02.2025
Stichtag Gläubigerversammlung
23.04.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Fleischerei. Die Gesellschaft kann sich ferner an anderen Unternehmen der gleichen Art beteiligen, solche erwerben und/oder in ihnen die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschaffters übernehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fleischerei Thomas GmbH ist beim Amtsgericht Wuppertal anhängig. Das Verfahren ist eröffnet und ein Insolvenzverwalter ist bestellt. Der Verwalter wurde zur freihändigen Verwertung des gesamten Vermögens sowie zur Führung von Prozessen und dem Abschluss von Vergleichen ermächtigt. Zudem wurde die Kanzlei BT Rechtsanwälte PartGmbB mit der Durchführung dieser Maßnahmen beauftragt. Ein Stichtag für die Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung ist der 23.04.2025. Bis zu diesem Datum können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den Tagesordnungspunkten einreichen. Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten. Nimmt kein stimmberechtigter Gläubiger an der schriftlichen Abstimmung teil, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fleischerei Thomas GmbH ist beim Amtsgericht Wuppertal anhängig. Am 05.09.2024 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Kai Bartelt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren ist eröffnet. Im weiteren Verlauf wurden Gläubigerversammlungen …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fleischerei Thomas GmbH ist beim Amtsgericht Wuppertal anhängig. Am 05.09.2024 sind vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Kai Bartelt zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren ist eröffnet. Im weiteren Verlauf wurden Gläubigerversammlungen zur schriftlichen Abstimmung über die Ermächtigung des Verwalters zur freihändigen Verwertung des Vermögens sowie zur Führung von Prozessen angesetzt. Der Stichtag für eine besondere Gläubigerversammlung war ursprünglich der 26.02.2025, wurde später auf den 23.04.2025 verschoben. Die Bekanntmachungen datieren vom 05.09.2024, 15.01.2025 und 26.03.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 52/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 6656 eingetragenen Fleischerei Thomas GmbH, Lüttringhauser Str. 30, 42369 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Brachthäuser, Heidte…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 52/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 6656 eingetragenen Fleischerei Thomas GmbH, Lüttringhauser Str. 30, 42369 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Brachthäuser, Heidter Str. 26, 42369 Wuppertal
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Runkel, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 23.04.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
- Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das gesamte bewegliche und/oder unbewegliche Vermögen - auch für den Fall, dass wesentliche Vermögenswerte der Schuldnerin betroffen sind - freihändig zu verwerten. - Der Insolvenzverwalter wird zur Aufnahme und Führung von Prozessen und sonstigen gerichtlichen Verfahren, zum Abschluss von außergerichtlichen und gerichtlichen Vergleichen, insbesondere hinsichtlich etwaig bestehender insolvenzrechtlicher und sonstiger Haftungs- und Anfechtungsansprüche ermächtigt. Hierzu wird er zudem ermächtigt, die Kanzlei BT Rechtsanwälte PartGmbB, Friedrich-Engels-Allee 190, 42285 Wuppertal, zu deren Durchführung nach eigenem Ermessen zu beauftragen.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
506 IN 52/24
Amtsgericht Wuppertal, 26.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 52/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 6656 eingetragenen Fleischerei Thomas GmbH, Lüttringhauser Str. 30, 42369 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Brachthäuser, Heidte…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 52/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 6656 eingetragenen Fleischerei Thomas GmbH, Lüttringhauser Str. 30, 42369 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Brachthäuser, Heidter Str. 26, 42369 Wuppertal
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Runkel, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 26.02.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu den nachfolgenden Tagesordnungspunkten bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: - Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das gesamte bewegliche und/oder unbewegliche Vermögen - auch für den Fall, dass wesentliche Vermögenswerte der Schuldnerin betroffen sind - freihändig zu verwerten.
- Der Insolvenzverwalter wird zur Aufnahme und Führung von Prozessen und sonstigen gerichtlichen Verfahren, zum Abschluss von außergerichtlichen und gerichtlichen Vergleichen, insbesondere hinsichtlich etwaig bestehender insolvenzrechtlicher und sonstiger Haftungs- und Anfechtungsansprüche ermächtigt.
Hierzu wird er zudem ermächtigt, die Kanzlei BT Rechtsanwälte PartGmbB, Friedrich-Engels-Allee 190, 42285 Wuppertal, zu deren Durchführung nach eigenem Ermessen zu beauftragen.Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
506 IN 52/24
Amtsgericht Wuppertal, 15.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 52/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 6656 eingetragenen Fleischerei Thomas GmbH, Lüttringhauser Str. 30, 42369 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Brachthäus…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 52/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 6656 eingetragenen Fleischerei Thomas GmbH, Lüttringhauser Str. 30, 42369 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Brachthäuser, Heidter Str. 26, 42369 Wuppertal
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Fleischerei.
ist am 05.09.2024, um 11:13 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Kai Bartelt, Friedrich-Engels-Allee 190, 42285 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
506 IN 52/24
Amtsgericht Wuppertal, 05.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 52/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 6656 eingetragenen Fleischerei Thomas GmbH, Lüttringhauser Str. 30, 42369 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Brachthäuser, Heidter Str. 26, 42369 Wuppertal…
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 506 IN 52/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 6656 eingetragenen Fleischerei Thomas GmbH, Lüttringhauser Str. 30, 42369 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stephan Brachthäuser, Heidter Str. 26, 42369 Wuppertal
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Fleischerei.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 30.10.2024, um 17:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.09.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Kai Bartelt, Friedrich-Engels-Allee 190, 42285 Wuppertal.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 08.01.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 20.12.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A278 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
506 IN 52/24
Wuppertal, 30.10.2024
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