Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 16448
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Insolvenzprofil
Flex-Infra.Team GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rheinfeld 18, 47495 Rheinberg
Handelsregister
Amtsgericht Kleve HRB 16448
EUID
DER1304.HRB16448
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Kleve
Aktenzeichen
31 IN 2/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.01.2025 , 13:52 Uhr
Eröffnung
01.04.2025 , 00:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
07.05.2025
Berichtstermin
28.05.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
28.05.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Kabelverlegung (mit Anschlussarbeiten), insbesondere Erdkabelverlegung, Glasfaserverlegung, Rohrverlegung sowie Straßentiefbau
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flex-Infra.Team GmbH ist am 01.04.2025 um 00:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 15.01.2025 von der Schuldnerin gestellt worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke ernannt worden. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.05.2025 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 28.05.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Kleve angesetzt worden. In diesem Termin wird unter anderem über die Bestätigung des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen. Spätestens ab dem 14.05.2025 werden die Forderungstabelle und Anmeldungsunterlagen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve zur Einsicht niedergelegt. Zudem ist am 02.04.2025 die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flex-Infra.Team GmbH ist am 01.04.2025 um 00:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 15.01.2025. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke ernannt. Die Forderungen der Insolvenzglä…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flex-Infra.Team GmbH ist am 01.04.2025 um 00:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 15.01.2025. Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke ernannt. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.05.2025 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 28.05.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Kleve angesetzt. In diesem Termin wird unter anderem über die Bestätigung des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens beschlossen. Die Unterlagen zur Einsicht werden ab dem 14.05.2025 auf der Geschäftsstelle niedergelegt. Später ist im Verfahrensverlauf angezeigt worden, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 2/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16448 eingetragenen Flex-Infra.Team GmbH, Rheinfeld 18, 47495 Rheinberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Delil Yildirim, Am Dudel 52, 46446 Emmerich am Rhe…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 2/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16448 eingetragenen Flex-Infra.Team GmbH, Rheinfeld 18, 47495 Rheinberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Delil Yildirim, Am Dudel 52, 46446 Emmerich am Rhein und Herrn Romalet Kilinkaridis, Holzgracht 10 , 47051 Duisburg
ist am 02.04.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
31 IN 2/25
Amtsgericht Kleve, 03.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 2/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16448 eingetragenen Flex-Infra.Team GmbH, gegründet am 06.03.2018, Rheinfeld 18, 47495 Rheinberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Delil Yildirim, Am Dudel 52, 46446 Emmerich am Rhei…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 2/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16448 eingetragenen Flex-Infra.Team GmbH, gegründet am 06.03.2018, Rheinfeld 18, 47495 Rheinberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Delil Yildirim, Am Dudel 52, 46446 Emmerich am Rhein und Herrn Romalet Kilinkaridis, Holzgracht 10 , 47051 Duisburg
Geschäftszweig: Kabelverlegung (mit Anschlussarbeiten), insbesondere Erdkabelverlegung, Glasfaserverlegung, Rohrverlegung sowie Straßentiefbau
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.04.2025, um 00:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 15.01.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Philosophenweg 51, 47051 Duisburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 07.05.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 28.05.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, 1. Etage, Sitzungssaal D 100.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.05.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve, Zimmer Nr. D -7 niedergelegt.
Zur Hinterlegungsstelle (§ 149 InsO) wird bestimmt:
Dr. Sebastian Henneke i.S. Flex-Infra.Team GmbH, National-Bank AG Essen, Theaterplatz 8, 45127 Essen, IBAN: DE54 3602 0030 0000 9354 10, BIC: NBAGDE3EXXX.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Kleve, Schloßberg 1 (Schwanenburg), 47533 Kleve schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Kleve eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
31 IN 2/25
Kleve, 01.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 2/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16448 eingetragenen Flex-Infra.Team GmbH, Rheinfeld 18, 47495 Rheinberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Delil Yildirim, Am Dudel 52, 46446 Emmer…
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 31 IN 2/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Kleve unter HRB 16448 eingetragenen Flex-Infra.Team GmbH, Rheinfeld 18, 47495 Rheinberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Delil Yildirim, Am Dudel 52, 46446 Emmerich am Rhein und Herrn Romalet Kilinkaridis, Holzgracht 10 , 47051 Duisburg
Geschäftszweig: Kabelverlegung (mit Anschlussarbeiten), insbesondere Erdkabelverlegung, Glasfaserverlegung, Rohrverlegung sowie Straßentiefbau
ist am 16.01.2025, um 13:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Sebastian Henneke, Vinckeufer 3, 47119 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
31 IN 2/25
Amtsgericht Kleve, 16.01.2025
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