Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Flexan Matratzen GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Mannheimer Straße 132, 68753 Waghäusel
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRA 700690
EUID
DEB8535.HRA700690
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Aktenzeichen
60 IN 54/20
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist
10.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flexan Matratzen GmbH & Co. KG erfolgt die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, bis zum 10.0HD26 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein wirksamer Widerspruch kann nicht per einfacher E-Mail erfolgen, sondern muss formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben unter Angabe des Aktenzeichens oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
60 IN 54/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Flexan Matratzen GmbH & Co. KG
Hoeber-und-Mandelbaum-Str. 3
68794 Oberhausen-Rheinhausen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 700690
vertreten durch
L.S. Beteiligungs GmbH
Hoeber-und-Mandelbaum-Str. 3
68794 Oberhausen-Rheinh…
60 IN 54/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Flexan Matratzen GmbH & Co. KG
Hoeber-und-Mandelbaum-Str. 3
68794 Oberhausen-Rheinhausen
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRA 700690
vertreten durch
L.S. Beteiligungs GmbH
Hoeber-und-Mandelbaum-Str. 3
68794 Oberhausen-Rheinhausen
(persönlich haftende Gesellschafterin)
diese vertreten durch den Geschäftsführer Leonhard Schweikert
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.07.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 18.05.2026
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