Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FLEXI Trans GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Hallerstraße 1D, 20146 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 160630
EUID
DEK1101.HRB160630
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 17/20
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Carlo Pfeiffer
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
09.10.2020
Fristende Stellungnahme
26.02.2025
Gegenstand des Unternehmens
Lagerungen, Transporte bis 3,5 Tonnen, Transportvermietung, Speditionstätigkeiten, Expresstransporte, Umzüge, Internationale Transporte und Transporte jeglicher Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLEXI Trans GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160630, ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 InsO eingestellt worden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLEXI Trans GmbH ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden. Am 09.10.2020 lag die Anzeige der Insolvenzverwalterin vor, dass Masseunzulänglichkeit besteht. Im Januar 2025 wurden verschiedene Beschlüsse des Amtsgerichts Hamburg erlassen. Zunächst wurde am …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLEXI Trans GmbH ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt worden. Am 09.10.2020 lag die Anzeige der Insolvenzverwalterin vor, dass Masseunzulänglichkeit besteht. Im Januar 2025 wurden verschiedene Beschlüsse des Amtsgerichts Hamburg erlassen. Zunächst wurde am 15.01.2025 die Regelvergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt. Am selben Tag wurde den Beteiligten Gelegenheit gegeben, bis zum 26.02.2025 im schriftlichen Verfahren zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit, zur Einstellung des Verfahrens, zur Schlussrechnung der Verwalterin sowie zum vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis Stellung zu nehmen. Später, am 21.01.2025, wurde bekannt gegeben, dass die Schlussverteilung stattfinden soll. Nach dem niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 387.194,71 EUR, während zur Verteilung ein Betrag von 36.533,70 EUR steht. Hiervon sind die Verfahrenskosten und sonstigen Masseverbindlichkeiten abzusetzen. Das Verfahren ist somit mit der Ankündigung der Schlussverteilung im Januar 2025 abgeschlossen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 17/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160630 eingetragenen FLEXI Trans GmbH, ehemals Hallerstraße 1 D, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carlo Pfeiffer
ist nach Anzeige der Mass…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 17/20
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160630 eingetragenen FLEXI Trans GmbH, ehemals Hallerstraße 1 D, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carlo Pfeiffer
ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
67b IN 17/20
Amtsgericht Hamburg, 16.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 17/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160630 eingetragenen FLEXI Trans GmbH, ehemals Hallerstraße 1 D, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carlo Pfeiffer
soll die Schlussvertei…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 17/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160630 eingetragenen FLEXI Trans GmbH, ehemals Hallerstraße 1 D, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carlo Pfeiffer
soll die Schlussverteilung stattfinden.
Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden Forderungen 387.194,71 EUR. Zur Verteilung steht ein Betrag von 36.533,70 EUR.
Hiervon abzusetzen sind die Verfahrenskosten und die sonstigen Masseverbindlichkeiten.
67b IN 17/20
Amtsgericht Hamburg, 21.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 17/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160630 eingetragenen FLEXI Trans GmbH, ehemals Hallerstraße 1 D, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carlo Pfeiffer
sind die Regelvergütun…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 17/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160630 eingetragenen FLEXI Trans GmbH, ehemals Hallerstraße 1 D, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carlo Pfeiffer
sind die Regelvergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Hamburg statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 425 eingesehen werden.
67b IN 17/20
Amtsgericht Hamburg, 15.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 17/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160630 eingetragenen FLEXI Trans GmbH, ehemals Hallerstraße 1 D, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carlo Pfeiffer
ist am 09.10.2020 bei …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 17/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 160630 eingetragenen FLEXI Trans GmbH, ehemals Hallerstraße 1 D, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carlo Pfeiffer
ist am 09.10.2020 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 ¿ 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
26.02.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
- zu dem vorsorglich eingereichten Schlussverzeichnis der bei einer Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 425 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 17/20
Amtsgericht Hamburg, 15.01.2025
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