Berichts- und PrüfungsterminSachsen-AnhaltHRB 25865
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Insolvenzprofil
Fliesen-Ienco GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Adresse
Kohlbachstr. 2 A, 06184 Kabelsketal OT Osmünde
Handelsregister
Amtsgericht Stendal HRB 25865
EUID
DEW1215.HRB25865
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 242/21
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Pietro Paolo Ienco
Adresse
Kohlbachstraße 2a, 06184 Kabelsketal
Termine & Fristen
Prüfungstermin
04.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Leistungen im Bereich Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrich, Wärmedämmfassadenputz.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen-Ienco GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 04.05.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 242/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen-Ienco GmbH, Kohlbachstraße 2a, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 25865), vertr. d.: Pietro Paolo Ienco, Kohlbachstraße 2a, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen…
59 IN 242/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen-Ienco GmbH, Kohlbachstraße 2a, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 25865), vertr. d.: Pietro Paolo Ienco, Kohlbachstraße 2a, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.05.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 06.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 242/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Fliesen-Ienco GmbH, Kohlbachstraße 2a, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 25865), vertr. d.: Pietro Paolo Ienco, Kohlbachstraße 2a, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der …
59 IN 242/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin Fliesen-Ienco GmbH, Kohlbachstraße 2a, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 25865), vertr. d.: Pietro Paolo Ienco, Kohlbachstraße 2a, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Halle (Saale) zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Gläubiger von bestrittenen Forderungen sowie Ausfallforderung werden darauf hingewiesen, dass innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Veröffentlichung, erhobene Feststellungsklagen bzw. der Ausfall gem. § 189,190 InsO nachzuweisen sind, um an einer eventuellen späteren Verteilung teilnehmen zu können.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Ulrich Luppe, hat dem Gericht gem. § 188 InsO angezeigt:
Die Summe der anerkannten Forderungen beträgt 203.205,15 €. Ein auf die Insolvenzgläubiger zu verteilender Massebestand ist nicht vorhanden.
Amtsgericht Halle (Saale), 17.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 242/21: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Fliesen-Ienco GmbH, Kohlbachstraße 2a, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 25865), vertr. d.: Pietro Paolo Ienco, Kohlbachstraße 2a, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Es wird die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben (§ 5 A…
59 IN 242/21: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Fliesen-Ienco GmbH, Kohlbachstraße 2a, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 25865), vertr. d.: Pietro Paolo Ienco, Kohlbachstraße 2a, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Es wird die Anordnung des mündlichen Verfahrens aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 05.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
e) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der Schlussbericht, die Schlussrechnung mit Belegen sowie das Schlussverzeichnis sind beim Insolvenzgericht zur Einsicht der beteiligten niedergelegt.
Bis zu o.g. Termin sind weitere Forderungsanmeldungen möglich und sind schriftliche Widersprüche, mit denen ein Beteiligter eine der zu prüfenden Forderungen bestreitet, einzureichen.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 17.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
59 IN 242/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen-Ienco GmbH, Kohlbachstraße 2a, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 25865), vertr. d.: Pietro Paolo Ienco, Kohlbachstraße 2a, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung…
59 IN 242/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen-Ienco GmbH, Kohlbachstraße 2a, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 25865), vertr. d.: Pietro Paolo Ienco, Kohlbachstraße 2a, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Halle (Saale), 17.07.2026
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