Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fliesen Jeckel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Robinienweg 1, 86438 Kissing
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Augsburg HRB 25793
EUID
DED2102V.HRB25793
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Augsburg
Aktenzeichen
IN 761/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Ulrich Cramer
Adresse
Brienner Straße 48, 80333 München
Telefon
+49(89)18917170
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.08.2026 , 12:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Durchführung von Arbeiten im Trockenbau und Raumausstattung als Fliesen-, Platten- und Mosaik- leger, Handel, Im- und Export von Baumaterial sowie Betrieb eines Hausmeisterservices.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Augsburg hat am 25.08.2026 in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen Jeckel GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Alexander Jeckel, zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen die Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO getroffen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Cramer bestellt worden. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Augsburg eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: IN 761/26
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In dem Verfahren über den Antrag der
Fliesen Jeckel GmbH, Robinienweg 1, 86438 Kissing, vertreten durch den Geschäftsführer Jeckel Alexander
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 25793
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dimpfl & Kollegen, Fuggerst…
Az.: IN 761/26
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In dem Verfahren über den Antrag der
Fliesen Jeckel GmbH, Robinienweg 1, 86438 Kissing, vertreten durch den Geschäftsführer Jeckel Alexander
Registergericht: Amtsgericht Augsburg Registergericht Register-Nr.: HRB 25793
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dimpfl & Kollegen, Fuggerstraße 16, 86150 Augsburg, Gz.: 549/26
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 25.08.2026 um 12:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Ulrich Cramer, Brienner Straße 48, 80333 München, Telefon: +49(89)18917170, Telefax: +49(89)189171726, Email: muenchen@feigl.biz.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 25.08.2026
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