Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fliesen Kontor GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Zeithstraße 25, 53721 Siegburg
Handelsregister
Amtsgericht Siegburg HRB 11338
EUID
DER3208.HRB11338
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
96 IN 149/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2024 , 10:04 Uhr
Forderungsanmeldefrist
11.03.2024
Prüfungstermin
26.04.2024
Prüfungsstichtag Nachtragsforderungen
27.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Verlegung von Fliesen und alle hiermit verbundenen Arbeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen Kontor GmbH ist am 01.02.2024 um 10:04 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag der Schuldnerin vom 04.12.2023. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Merten ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 11.03.2024. Auf die Durchführung eines Berichtstermins ist verzichtet worden. Der Prüfungstermin, der zugleich der Termin der ersten Gläubigerversammlung ist, findet am 26.04.2024 statt. Am 15.03.2024 ist beim Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen Kontor GmbH ist am 01.02.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Merten ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 11.03.2024. Der Prüfungstermin für die angemeldeten For…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen Kontor GmbH ist am 01.02.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Merten ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 11.03.2024. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen fand am 26.04.2024 statt, der zugleich als erste Gläubigerversammlung diente. Am 15.03.2024 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingegangen. Für nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen ist ein weiterer Prüfungsstichtag für das schriftliche Verfahren auf den 27.05.2025 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 149/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 11338 eingetragenen Fliesen Kontor GmbH, Zeithstr. 25, 53721 Siegburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Schimbach, Burgmeester Ploemakers Laan 10, NL-05345 VL Oss
wird wegen…
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 149/23
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 11338 eingetragenen Fliesen Kontor GmbH, Zeithstr. 25, 53721 Siegburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Schimbach, Burgmeester Ploemakers Laan 10, NL-05345 VL Oss
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.02.2024, um 10:04 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.12.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Michael Merten, Josef-Dietzgen-Str. 6, 53773 Hennef, Telefon: 02242/969870, Fax: 022429698710.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.03.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 26.04.2024.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 26.03.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
96 IN 149/23
Amtsgericht Bonn, 01.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 149/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 11338 eingetragenen Fliesen Kontor GmbH, Zeithstr. 25, 53721 Siegburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Schimbach, Burgmeester Ploemakers Laan 10, …
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 149/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 11338 eingetragenen Fliesen Kontor GmbH, Zeithstr. 25, 53721 Siegburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Schimbach, Burgmeester Ploemakers Laan 10, 05345 VL Oss, Niederlande
ist am 15.03.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
96 IN 149/23
Amtsgericht Bonn, 19.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 149/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 11338 eingetragenen Fliesen Kontor GmbH, Zeithstr. 25, 53721 Siegburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Schimbach, Burgmeester Ploemakers Laan 10, …
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 96 IN 149/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 11338 eingetragenen Fliesen Kontor GmbH, Zeithstr. 25, 53721 Siegburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Schimbach, Burgmeester Ploemakers Laan 10, 05345 VL Oss, Niederlande
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 27.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 2.28 (Wilhelmbau) niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
96 IN 149/23
Amtsgericht Bonn, 15.04.2025
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