Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fliesen-Rost GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 32700
EUID
DEH1101.HRB32700
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremerhaven
Aktenzeichen
10 IN 88/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Emil Heinz Rost
Adresse
Plesser Straße 8, 27578 Bremerhaven
Termine & Fristen
Prüfungstermin
25.09.2024
Aufhebung
02.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen-Rost GmbH in Bremerhaven ist aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Bremerhaven Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen-Rost GmbH in Bremerhaven ist aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurden im schriftlichen Verfahren nachträglich angemeldete Forderungen geprüft. Ein besonderer Prüfungstermin war für den 25.09.2024 angesetzt. Die Tabelle mit den zu prüfen…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen-Rost GmbH in Bremerhaven ist aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor wurden im schriftlichen Verfahren nachträglich angemeldete Forderungen geprüft. Ein besonderer Prüfungstermin war für den 25.09.2024 angesetzt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen sowie die Anmeldungen waren zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremerhaven niedergelegt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 88/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen-Rost GmbH, Unter der Rampe 6, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 32700 HB), vertr. d.: Emil Heinz Rost, Plesser Straße 8, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheid…
10 IN 88/19: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen-Rost GmbH, Unter der Rampe 6, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 32700 HB), vertr. d.: Emil Heinz Rost, Plesser Straße 8, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 88/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen-Rost GmbH, Unter der Rampe 6, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 32700 HB), vertr. d.: Emil Heinz Rost, Plesser Straße 8, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 25.09.2024 ge…
10 IN 88/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen-Rost GmbH, Unter der Rampe 6, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 32700 HB), vertr. d.: Emil Heinz Rost, Plesser Straße 8, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführer), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 25.09.2024 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Bremerhaven, Nordstraße 10, 27578 Bremerhaven, niedergelegt.
Amtsgericht Bremerhaven, 20.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 88/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen-Rost GmbH, Unter der Rampe 6, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 32700 HB), vertr. d.: Emil Heinz Rost, Plesser Straße 8, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermi…
10 IN 88/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen-Rost GmbH, Unter der Rampe 6, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 32700 HB), vertr. d.: Emil Heinz Rost, Plesser Straße 8, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 06.11.2024.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, das Schlussverzeichnis zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 12.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 88/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen-Rost GmbH, Unter der Rampe 6, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 32700 HB), vertr. d.: Emil Heinz Rost, Plesser Straße 8, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle …
10 IN 88/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen-Rost GmbH, Unter der Rampe 6, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 32700 HB), vertr. d.: Emil Heinz Rost, Plesser Straße 8, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremerhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, WILLMERKÖSTER, Katharinenstraße 5, 28195 Bremen, Tel.: 0421 3227390, Fax: 0421 322739200, E-Mail: info@willmer-inso.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 80.468,76 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 558.898,70 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremerhaven, 18.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremerhaven 12.09.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 10 IN 88/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fliesen-Rost GmbH, Unter der Rampe 6, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 32700 HB),
vertreten durch:
Emil Heinz Rost, Plesser Straße 8, 27578 Bremerhaven,…
Amtsgericht Bremerhaven 12.09.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 10 IN 88/19
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Fliesen-Rost GmbH, Unter der Rampe 6, 27572 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 32700 HB),
vertreten durch:
Emil Heinz Rost, Plesser Straße 8, 27578 Bremerhaven, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Malte Köster festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters bezieht und die € 196.815,63 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € ***, § 2 InsVV.
Es wurden gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zusätzliche Zuschläge von insgesamt 10,00 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet wurden, und zwar für
- Mehraufwand wegen lückenhafter Buchhaltung.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
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