Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ShapeYOU GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 5543
EUID
DEH1101.HRB5543
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremerhaven
Aktenzeichen
10 IN 52/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Stefanie Lüthje
Adresse
Benquestraße 32, 28209 Bremen
Telefon
0421/3302010
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
30.07.2018
Eröffnung
01.09.2018
Schlusstermin
24.07.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ShapeYOU GmbH ist mit Beschluss vom 30.07.2018 angeordnet und am 01.09.2018 eröffnet worden. Zunächst war Rechtsanwältin Stefanie Lüthje als vorläufige Insolvenzverwalterin tätig; ihre Vergütung und Auslagen wurden am 19.06.2025 festgesetzt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Schlussverteilung angekündigt und der besondere Prüfungs- und Schlusstermin auf den 24.07.2025 bestimmt. Die Schlussverteilung ist schließlich vollzogen worden, woraufhin das Insolvenzverfahren aufgehoben ist. Die Aufhebung erfolgte aufgrund der vollzogenen Schlussverteilung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 52/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ShapeYOU GmbH, Georgstr. 83, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5543 BHV), vertr. d.: Michael Krakow, Rastenburger Str. 44, 27580 Bremerhaven, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung ka…
10 IN 52/18: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ShapeYOU GmbH, Georgstr. 83, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5543 BHV), vertr. d.: Michael Krakow, Rastenburger Str. 44, 27580 Bremerhaven, (Geschäftsführer), wird aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 16.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 52/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ShapeYOU GmbH, Georgstr. 83, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5543 BHV), vertr. d.: Michael Krakow, Rastenburger Str. 44, 27580 Bremerhaven, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Am…
10 IN 52/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ShapeYOU GmbH, Georgstr. 83, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5543 BHV), vertr. d.: Michael Krakow, Rastenburger Str. 44, 27580 Bremerhaven, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bremerhaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Stefanie Lüthje, Benquestraße 32, 28209 Bremen, Tel.: 0421/3302010, Fax: 0421/33020110, E-Mail: info@kanzlei-luethje.de hat dem Gericht folgendes gemäß § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 77.166,98 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 337.033,19 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Bremerhaven, 19.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 52/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ShapeYOU GmbH, Georgstr. 83, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5543 BHV), vertr. d.: Michael Krakow, Rastenburger Str. 44, 27580 Bremerhaven, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Stefanie Lüthje fe…
10 IN 52/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ShapeYOU GmbH, Georgstr. 83, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5543 BHV), vertr. d.: Michael Krakow, Rastenburger Str. 44, 27580 Bremerhaven, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Stefanie Lüthje festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bremerhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
um 12,1 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 65.134,84 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von *** EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach *** EUR.
II.
Es wurden gemäß §§10, 3 Abs. 1 InsVV zusätzliche Zuschläge von insgesamt 12,1 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet wurden, und zwar für die Fortführung des Geschäftsbetriebes.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 8 Abs. 3 InsVV.
Das vorläufige Insolvenzverfahren ist mit Beschluss vom 30.07.2018 angeordnet worden und dauerte bis zur Eröffnung am 01.09.2018, mithin 2 Monate á 250,- €, nicht wie beantragt 3 Monate á 250,- €.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 10 InsVV i. V. m. § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 19.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremerhaven 19.06.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 10 IN 52/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ShapeYOU GmbH, Georgstr. 83, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5543 BHV),
vertreten durch:
Michael Krakow, Rastenburger Str. 44, 27580 Bremerhaven, (Gesc…
Amtsgericht Bremerhaven 19.06.2025
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 10 IN 52/18
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
ShapeYOU GmbH, Georgstr. 83, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5543 BHV),
vertreten durch:
Michael Krakow, Rastenburger Str. 44, 27580 Bremerhaven, (Geschäftsführer),
wird die Vergütung der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Stefanie Lüthje festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
G r ü n d e:
Nach dem Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin bezieht und die € 85.252,75 beträgt, ergibt sich ein Regelsatz der Vergütung von € *** (Betrag gemäß § 64 Abs. 2 InsO entfernt), § 2 InsVV.
Es wurden gemäß § 3 Abs. 1 InsVV zusätzliche Zuschläge von insgesamt 48,50 % geltend gemacht, die für angemessen erachtet wurden, und zwar für
- Fortführung des Geschäftsbetriebes 23,5%
- Übertragende Sanierung 25%.
Hinzu kommen Auslagenersatz sowie Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen, §§ 7, 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 52/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ShapeYOU GmbH, Georgstr. 83, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5543 BHV), vertr. d.: Michael Krakow, Rastenburger Str. 44, 27580 Bremerhaven, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im s…
10 IN 52/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ShapeYOU GmbH, Georgstr. 83, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5543 BHV), vertr. d.: Michael Krakow, Rastenburger Str. 44, 27580 Bremerhaven, (Geschäftsführer), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und besonderer Prüfungs- und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren bestimmt auf den 24.07.2025.
Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin, das Schlussverzeichnis zu erheben.
Die Gläubiger und die Schuldnerin können innerhalb der gesetzten Ausschlussfrist den nachgemeldeten Forderungen schriftlich widersprechen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Zustimmung zur Vornahme der Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 19.06.2025
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