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Insolvenzprofil
Fliesen Valegio UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bahnhofstraße 8, 58239 Schwerte
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRB 12902
EUID
DER2602.HRB12902
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
109 IN 30/26
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Christian Klein
Adresse
Westfalendamm 77, 44141 Dortmund
Termine & Fristen
Antrag
24.02.2026
Eröffnung
31.03.2026 , 10:37 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.05.2026
Einsicht Unterlagen
13.05.2026
Berichtigung Eröffnungsbeschluss
18.05.2026
Prüfungstermin
27.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Gegenstand des Unternehmens ist der Fliesenleger Meisterbetrieb.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hagen hat am 31.03.2026 um 10:37 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen Valegio UG (haftungsbeschränkt) eröffnet. Die Eröffnung erfolgte aufgrund eines Antrags der Schuldnerin vom 24.02.2026 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung. Zum Insolvenzverwalter ist Christian Klein ernannt. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 06.05.2026. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 27.05.2026. Bis zu diesem Termin können Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu verschiedenen Punkten bei Gericht einreichen. Die Unterlagen zur Einsicht werden ab dem 13.05.2026 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen niedergelegt. Ein Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag eingehen. Eine Berichtigung des Eröffnungsbeschlusses vom 18.05.2026 korrigierte die Angabe zur gesetzlichen Vertretung der Schuldnerin von „Frau“ auf „Herr“ Jasmin Smajlovic.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 30/26
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12902 eingetragenen Fliesen Valegio UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstr. 8, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jasmin Smajlovic
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschul…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 30/26
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12902 eingetragenen Fliesen Valegio UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstr. 8, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Jasmin Smajlovic
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 31.03.2026, um 10:37 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 24.02.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Christian Klein, Westfalendamm 77, 44141 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.05.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 27.05.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 13.05.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 294 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
109 IN 30/26
Hagen, 31.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 30/26
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12902 eingetragenen Fliesen Valegio UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstr. 8, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jasmin Smajlovic
wird der Eröffnun…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 30/26
-
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hagen unter HRB 12902 eingetragenen Fliesen Valegio UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstr. 8, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jasmin Smajlovic
wird der Eröffnungsbeschluss vom 31.03.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Schuldnerin nicht durch die Geschäftsführerin Frau Jasmin Smajlovic, sondern durch den Geschäftsführer Herrn Jasmin Smajlovic gesetzlich vertreten wird.
Hagen, 18.05.2026
Amtsgericht
109 IN 30/26
Hagen, 31.03.2026
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