Vorläufige Maßnahmen Bayern HRB 159182

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

FLOANA GmbH - Gesellschaft für Interieur, Planung und Immobilien

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Herrschinger Straße 6, 82266 Inning a. Ammersee
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 159182
EUID
DED2601V.HRB159182

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
IN 170/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwalt Mirko Möllen
Adresse
Radlkoferstraße 2, 81373 München
Telefon
+49(89)8589633
E-Mail

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
07.08.2026 , 07:40 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Beratung bei der Gründung von Gesellschaften (ausgenommen Rechtsberatung) sowie der Handel, insbesondere der Einzelhandel mit Werbe- und Geschenkartikeln sowie Verkauf von Möbeln und Einrichtungsgegenständen, Übernahme von Dienstleistungen für Inneneinrichtungen und Innengestaltung sowie Halten von Geschäftsanteilen, Übernahme von Geschäftsbesorgungsverträgen im eigenen und im fremden Namen für eigene und für fremde Rechnung sowie die Geschäftsführung bei Projekten aller Art im Immobilienbereich, ferner die Beteiligung an entsprechenden Projekten und der An- und Verkauf von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und sonstigen Immobilien und alle Tätigkeiten im Rahmen des § 34 c Abs. 1 Ziffer 1, Ziffer 2 und Ziffer 4 GewO.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht München hat über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der FLOANA GmbH - Gesellschaft für Interieur, Planung und Immobilien entschieden. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen ist am 07.08.2026 um 07:40 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Mirko Möllen bestellt worden. Es ist gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet worden, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Weilheim i.OB sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

IN 170/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. FLOANA GmbH - Gesellschaft für Interieur, Planung und Immobilien, Herrschinger Straße 6, 82266 Inning, vertreten durch den Geschäftsführer Fernandez Lopez José Luis Registergericht: Amtsgericht München Registergerich…

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