Übernahme der betrieblichen Energiewirtschaft und/oder des betrieblichen Energiemanagements für Dritte und sonstige damit zusammenhängende Dienste, wie das Wartungs- und Instandhaltungsmanagement und das Management von energierelevanten Projekten; Erbringung von Bauträgerleistungen gem. § 34c Abs. 1 Satz 1 Nummer 3a GewO; Tätigkeit als Baubetreuer gemäß § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 3b GewO
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLOCODON - Outsourcing-Gesellschaft für Energie- und Betriebskostenmanagement mbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann ist bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden Forderungen angemeldet, wobei die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet wurde. Der besondere Prüfungstermin ist auf den 16.09.2025 bestimmt. Der Insolvenzverwalter hat seine Vergütung und Auslagen beantragt, wofür den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde. Die Festsetzung der Vergütung und Auslagen durch das Gericht ist erfolgt. Der verfügbare Massebestand wird mit 26.833,53 EUR angegeben, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 548.151,78 EUR zu berücksichtigen. Das Gericht hat die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist auf den 12.06.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 387/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLOCODON - Outsourcing-Gesellschaft für Energie- und Betriebskostenmanagement mbH, Karl-Wiechert-Allee 66, 30625 Hannover (AG Hannover, HRB 205825), vertr. d.: 1. Christina Quaß, Bergener Straße 19 H, 30625 Hannover, (Geschäftsführerin), 2. Dr. Dr. Mi…
910 IN 387/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLOCODON - Outsourcing-Gesellschaft für Energie- und Betriebskostenmanagement mbH, Karl-Wiechert-Allee 66, 30625 Hannover (AG Hannover, HRB 205825), vertr. d.: 1. Christina Quaß, Bergener Straße 19 H, 30625 Hannover, (Geschäftsführerin), 2. Dr. Dr. Michael Langenfeldt, Fuhrenplan 1, 30655 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 12.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 14.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 387/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLOCODON - Outsourcing-Gesellschaft für Energie- und Betriebskostenmanagement mbH, Karl-Wiechert-Allee 66, 30625 Hannover (AG Hannover, HRB 205825), vertr. d.: 1. Christina Quaß, Bergener Straße 19 H, 30625 Hannover, (Geschäftsführerin), 2. Dr. Dr. Mi…
910 IN 387/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLOCODON - Outsourcing-Gesellschaft für Energie- und Betriebskostenmanagement mbH, Karl-Wiechert-Allee 66, 30625 Hannover (AG Hannover, HRB 205825), vertr. d.: 1. Christina Quaß, Bergener Straße 19 H, 30625 Hannover, (Geschäftsführerin), 2. Dr. Dr. Michael Langenfeldt, Fuhrenplan 1, 30655 Hannover, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich des bereits entnommenen Vorschusses i.H.v. 4.585,42 EUR
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 11.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 39.325,12 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 14.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 387/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLOCODON - Outsourcing-Gesellschaft für Energie- und Betriebskostenmanagement mbH, Karl-Wiechert-Allee 66, 30625 Hannover (AG Hannover, HRB 205825), vertr. d.: 1. Christina Quaß, Bergener Straße 19 H, 30625 Hannover, (Geschäftsführerin), 2. Dr. Dr. Mi…
910 IN 387/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLOCODON - Outsourcing-Gesellschaft für Energie- und Betriebskostenmanagement mbH, Karl-Wiechert-Allee 66, 30625 Hannover (AG Hannover, HRB 205825), vertr. d.: 1. Christina Quaß, Bergener Straße 19 H, 30625 Hannover, (Geschäftsführerin), 2. Dr. Dr. Michael Langenfeldt, Fuhrenplan 1, 30655 Hannover, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Ständehausstraße 10, 30159 Hannover, Tel.: 0511 32660-50, Fax: 0511 32660-51, Internet: www.roemermann.com hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 26.833,53 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 548.151,78 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 14.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 387/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLOCODON - Outsourcing-Gesellschaft für Energie- und Betriebskostenmanagement mbH, Karl-Wiechert-Allee 66, 30625 Hannover (AG Hannover, HRB 205825), vertr. d.: 1. Christina Quaß, Bergener Straße 19 H, 30625 Hannover, (Geschäftsführerin), 2. Dr. Dr. Mi…
910 IN 387/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLOCODON - Outsourcing-Gesellschaft für Energie- und Betriebskostenmanagement mbH, Karl-Wiechert-Allee 66, 30625 Hannover (AG Hannover, HRB 205825), vertr. d.: 1. Christina Quaß, Bergener Straße 19 H, 30625 Hannover, (Geschäftsführerin), 2. Dr. Dr. Michael Langenfeldt, Fuhrenplan 1, 30655 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 18.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
910 IN 387/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLOCODON - Outsourcing-Gesellschaft für Energie- und Betriebskostenmanagement mbH, Karl-Wiechert-Allee 66, 30625 Hannover (AG Hannover, HRB 205825), vertr. d.: 1. Christina Quaß, Bergener Straße 19 H, 30625 Hannover, (Geschäftsführerin), 2. Dr. Dr. Mi…
910 IN 387/21 - 3 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FLOCODON - Outsourcing-Gesellschaft für Energie- und Betriebskostenmanagement mbH, Karl-Wiechert-Allee 66, 30625 Hannover (AG Hannover, HRB 205825), vertr. d.: 1. Christina Quaß, Bergener Straße 19 H, 30625 Hannover, (Geschäftsführerin), 2. Dr. Dr. Michael Langenfeldt, Fuhrenplan 1, 30655 Hannover, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.09.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 08.07.2025
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