Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MPH Maschinenhandel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Basser Straße 2 a, 31535 Neustadt am Rübenberge
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 225475
EUID
DEP2305.HRB225475
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung
Aktenzeichen
909 IN 296/24
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Eröffnung
14.08.2024 , 15:36 Uhr
Forderungsanmeldefrist
16.09.2024
Prüfungstermin
21.10.2024
Schlusstermin
15.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Internationaler Handel mit Maschinen und Fahrzeugen, mit Wertstoffen und Ersatzteilen für Maschinen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MPH Maschinenhandel GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz ist bestellt. Im schriftlichen Verfahren wurde die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen angeordnet, wobei der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin auf den 08.04.2026 bestimmt wurde. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen eingereicht werden. Die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters sind festgesetzt worden; die Beträge sind gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der verfügbare Massebestand beträgt 27.874,21 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten, während Insolvenzforderungen in Höhe von 84.362,92 EUR zu berücksichtigen sind. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist erteilt worden. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 15.06.2026. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters sowie gegen das Schlussverzeichnis schriftlich bei Gericht eingegangen sein. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MPH Maschinenhandel GmbH ist am 14.08.2024 um 15:36 Uhr durch das Amtsgericht Hannover eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 16.09.2024 anzumelden. Der Prüfungstermin für d…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MPH Maschinenhandel GmbH ist am 14.08.2024 um 15:36 Uhr durch das Amtsgericht Hannover eröffnet worden. Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 16.09.2024 anzumelden. Der Prüfungstermin für die angemeldeten Forderungen war der 21.10.2024. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt. Es ist beschlossen worden, dass die Schlussverteilung erfolgt. Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 15.06.2026. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis erhoben werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 27.874,21 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 84.362,92 EUR zu berücksichtigen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 296/24 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MPH Maschinenhandel GmbH, Basser Straße 2a, 31535 Neustadt am Rübenberge (AG Hannover, HRB 225475), vertr. d.: Mehmet Özcan, Basser Straße 2 a, 31535 Neustadt am Rübenberge, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wi…
909 IN 296/24 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MPH Maschinenhandel GmbH, Basser Straße 2a, 31535 Neustadt am Rübenberge (AG Hannover, HRB 225475), vertr. d.: Mehmet Özcan, Basser Straße 2 a, 31535 Neustadt am Rübenberge, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 15.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 13.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 296/24 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MPH Maschinenhandel GmbH, Basser Straße 2a, 31535 Neustadt am Rübenberge (AG Hannover, HRB 225475), vertr. d.: Mehmet Özcan, Basser Straße 2 a, 31535 Neustadt am Rübenberge, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Re…
909 IN 296/24 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MPH Maschinenhandel GmbH, Basser Straße 2a, 31535 Neustadt am Rübenberge (AG Hannover, HRB 225475), vertr. d.: Mehmet Özcan, Basser Straße 2 a, 31535 Neustadt am Rübenberge, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 15 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 31.075,69 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Der geltend gemachte Zuschlag in Höhe von 15 % für obstruktives Schuldberverhalten ist dargelegt und angemessen.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 38,50 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 11 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 13.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 296/24 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MPH Maschinenhandel GmbH, Basser Straße 2a, 31535 Neustadt am Rübenberge (AG Hannover, HRB 225475), vertr. d.: Mehmet Özcan, Basser Straße 2 a, 31535 Neustadt am Rübenberge, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzei…
909 IN 296/24 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MPH Maschinenhandel GmbH, Basser Straße 2a, 31535 Neustadt am Rübenberge (AG Hannover, HRB 225475), vertr. d.: Mehmet Özcan, Basser Straße 2 a, 31535 Neustadt am Rübenberge, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz, Hinüberstraße 4, 30175 Hannover, Tel.: 0511 1233268-0, Fax: 0511 1233268-20, Internet: www.bo-oelb.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 27.874,21 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 84.362,92 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 13.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 296/24 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MPH Maschinenhandel GmbH, Basser Straße 2a, 31535 Neustadt am Rübenberge (AG Hannover, HRB 225475), vertr. d.: Mehmet Özcan, Basser Straße 2 a, 31535 Neustadt am Rübenberge, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmelde…
909 IN 296/24 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MPH Maschinenhandel GmbH, Basser Straße 2a, 31535 Neustadt am Rübenberge (AG Hannover, HRB 225475), vertr. d.: Mehmet Özcan, Basser Straße 2 a, 31535 Neustadt am Rübenberge, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 08.04.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 23.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 296/24 - 5 -: Über das Vermögen der MPH Maschinenhandel GmbH, Basser Straße 2a, 31535 Neustadt am Rübenberge (AG Hannover, HRB 225475), vertr. d.: Mehmet Özcan, Basser Straße 2 a, 31535 Neustadt am Rübenberge, (Geschäftsführer), ist am 14.08.2024 um 15:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverw…
909 IN 296/24 - 5 -: Über das Vermögen der MPH Maschinenhandel GmbH, Basser Straße 2a, 31535 Neustadt am Rübenberge (AG Hannover, HRB 225475), vertr. d.: Mehmet Özcan, Basser Straße 2 a, 31535 Neustadt am Rübenberge, (Geschäftsführer), ist am 14.08.2024 um 15:36 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Ralf Götz, Hinüberstraße 4, 30175 Hannover, Tel.: 0511 1233268-0, Fax: 0511 1233268-20, Internet: www.bo-oelb.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 16.09.2024 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 21.10.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,
" Anträge über:
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (16.09.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (21.10.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 15.08.2024
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