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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 02.10.2026 um 11:23 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Flöder & Heitbrink GmbH & Co. KG Antriebs- und Zerspanungstechnik vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRA 17429 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird sie durch die Flöder & Heitbrink Verwaltungs GmbH (HRB 45858), deren Geschäftsführer Herr Jens Flöder ist. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger bestellt. Es wurden Verfügungsverbote zugunsten der vorläufigen Insolvenzverwalterin gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO sowie ein Zahlungsverbot für Drittschuldner gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO angeordnet. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.
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