Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 99015
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Floridia Invest GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 99015
EUID
DER3306.HRB99015
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70d IN 162/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Markus Ritterrath
Adresse
In der Sürst 3, 53111 Bonn
Telefon
0228/28685122
Termine & Fristen
Eröffnung
23.01.2025 , 08:22 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.03.2025
Berichtstermin
23.04.2025
Gläubigerversammlung
22.10.2025 , 10:30 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Floridia Invest GmbH ist eröffnet. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 99015 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Ignazio Daniele Floridia vertreten. Ein Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß §§ 160, 161 InsO ist bestimmt. In dieser Versammlung soll darüber abgestimmt werden, ob der Insolvenzverwalter ermächtigt wird, Ansprüche gegenüber Herrn Ignazio Daniele Floridia, der Basic Trust GmbH sowie der Novidia Immobilien GmbH gerichtlich geltend zu machen oder sich zu vergleichen. Nimmt keine stimmberechtigte Gläubigerin teil, gilt die Zustimmung als erteilt. Das Verfahren befindet sich im laufenden Stadium mit anstehender Beschlussfassung.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Floridia Invest GmbH ist am 23.01.2025 um 08:22 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag eines Gläubigers, der am 06.08.2024 bei Gericht eingegangen war. Zum Insolvenzverwalter wurde Markus Ritterrath ernannt. Forderu…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Floridia Invest GmbH ist am 23.01.2025 um 08:22 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag eines Gläubigers, der am 06.08.2024 bei Gericht eingegangen war. Zum Insolvenzverwalter wurde Markus Ritterrath ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 23.03.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 23.04.2025. Die Unterlagen wurden ab dem 02.04.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein weiterer Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters ist für den 22.10.2025 um 10:30 Uhr angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 162/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 99015 eingetragenen Floridia Invest GmbH, Sophienstr. 3, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ignazio Daniele Floridia, Hugo-Reuss-Str. 5, 51067 Kö…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 162/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 99015 eingetragenen Floridia Invest GmbH, Sophienstr. 3, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ignazio Daniele Floridia, Hugo-Reuss-Str. 5, 51067 Köln
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte de Greiff & Partner, Magdeburger Str. 38 - 40, 47800 Krefeld
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, die etwaigen Ansprüche gegenüber Herrn Ignazio Daniele Floridia, Basic Trust GmbH sowie der Novidia Immobilien GmbH gerichtlich geltend zu machen sowie sich unter Berücksichtigung rechtlicher und wirtschaftlicher Gesichtspunkte und der Wahrscheinlichkeit einer möglichen Beitreibung im Rahmen einer zeitnahen Vollstreckung gerichtlich und außergerichtlich zu vergleichen oder von der (weiteren) Geltendmachung des Anspruchs absehen zu können,
bestimmt auf
Mittwoch, 22.10.2025, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, 2. Etage, Sitzungssaal 243.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70d IN 162/24
Amtsgericht Köln, 19.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 162/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 99015 eingetragenen Floridia Invest GmbH, Sophienstr. 3, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ignazio Daniele Floridia,
Geschäftszweig: die Vermittlung von Immobilien
wird w…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 162/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 99015 eingetragenen Floridia Invest GmbH, Sophienstr. 3, 51149 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ignazio Daniele Floridia,
Geschäftszweig: die Vermittlung von Immobilien
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.01.2025, um 08:22 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 06.08.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags eines Gläubigers.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Markus Ritterrath, In der Sürst 3, 53111 Bonn, Telefon: 0228/28685122, Fax: 0228 28685121.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 23.04.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 02.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1303 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
70d IN 162/24
Amtsgericht Köln, 23.01.2025
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