Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Flurysar GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 115862
EUID
DEM1201.HRB115862
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
1476/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Christine Tryfon
Adresse
Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main
Telefon
069/ 15 34 08 41
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
18.11.2025 , 17:27 Uhr
Masseunzulänglichkeit
24.02.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren der Flurysar GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist am 18.11.2025 eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO. Die Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Christine Tryfon. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde am 24.02.2026 durch die Insolvenzverwalterin gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1476/25 F-9-6 In dem Insolvenzverfahren Flurysar GmbH, Roßdorfer Straße 7, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115862) hat die Insolvenzverwalterin mit Schreiben vom 24.02.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen…
810 IN 1476/25 F-9-6 In dem Insolvenzverfahren Flurysar GmbH, Roßdorfer Straße 7, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115862) hat die Insolvenzverwalterin mit Schreiben vom 24.02.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1476/25 F-77-: In dem Insolvenzverfahren Flurysar GmbH, Roßdorfer Straße 7, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115862),
vertreten durch:
Sasha Konjkav, (Geschäftsführer), wurde am 18.11.2025 um 17:27 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldu…
810 IN 1476/25 F-77-: In dem Insolvenzverfahren Flurysar GmbH, Roßdorfer Straße 7, 60385 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 115862),
vertreten durch:
Sasha Konjkav, (Geschäftsführer), wurde am 18.11.2025 um 17:27 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zur Insolvenzverwalterin wurde bestellt:
Rechtsanwältin Christine Tryfon, Gotenstraße 51, 65929 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 34 08 41 0, Fax: 069/ 15 34 08 41 9, E-Mail: info@tryfon-frankfurt.com.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 18.11.2025
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