Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FM Generalbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Apianstraße 9, 85774 Unterföhring
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 223769
EUID
DED2601V.HRB223769
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München
Aktenzeichen
1513 IN 3089/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hanns Pöllmann
Adresse
Maximilianstraße 14, 80539 München
Telefon
+49(89)23020020
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
27.12.2023 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
08.02.2024
Widerspruchsfrist
21.03.2024
Prüfungstermin
26.03.2024
Widerspruchsfrist
14.06.2024
Gegenstand des Unternehmens
Wohn- und Geschäftsbau als bauausführendes Unternehmen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FM Generalbau GmbH ist am 27.12.2023 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hanns Pöllmann bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 08.02.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 21.03.2024 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit, bis zum 14.06.2024 den Forderungsanmeldungen zu widersprechen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist gelten Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1513 IN 3089/23
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In dem Verfahren über den Antrag d.
FM Generalbau GmbH, Apianstraße 9, 85774 Unterföhring, vertreten durch die Geschäftsführerin Mrosek Heidrun
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 223769
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Wohn- und Geschäftsbau als bauausf…
1513 IN 3089/23
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In dem Verfahren über den Antrag d.
FM Generalbau GmbH, Apianstraße 9, 85774 Unterföhring, vertreten durch die Geschäftsführerin Mrosek Heidrun
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 223769
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Wohn- und Geschäftsbau als bauausführendes Unternehmen
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 27.12.2023 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Hanns Pöllmann
Maximilianstraße 14, 80539 München
Telefon: +49(89)23020020
Telefax: +49(89)230200299
Email: muc@rae-poellmann.com
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 08.02.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 21.03.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 24.10.2023 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 29.12.2023
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1513 IN 3089/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FM Generalbau GmbH, Apianstraße 9, 85774 Unterföhring, vertreten durch die Geschäftsführerin Mrosek Heidrun
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 223769
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 26.03.2024 …
1513 IN 3089/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FM Generalbau GmbH, Apianstraße 9, 85774 Unterföhring, vertreten durch die Geschäftsführerin Mrosek Heidrun
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 223769
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der im Prüfungstermin am 26.03.2024 von der Prüfung ausgenommenen angemeldeten Forderung Tabellenblattnummer 9 sowie der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.06.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 16.05.2024
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